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  • Ausgabe 2 / 2026 Sonne und Wind

Zur Kritik am Regionalteilplan „Erneuerbare Energien“

Am 19. Dezember letzten Jahres verabschiedete der hiesige Regionalrat den Regionalteilplan „Erneuerbare Energien“, womit Gebiete der Planungsregion Köln für die Windenergieerzeugung vorgegeben werden. Das Land NRW erfüllt damit seinen Flächenbeitragswert nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes. Umwelt- und Naturschutzverbände bringen sich beratend aber ohne Stimmrecht in den Diskurs der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrats ein. Nun sind aus ihrer Sicht einige „Windenenergiebereiche“ nicht hinnehmbar.

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