Carmen Planas

Wie teuer wird es insgesamt? Lohnt sich eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) bei uns? Was muss ich alles berücksichtigen?

Solardach in Friesdorf Foto: DR. Manfred Fuhrich

Wer über den Kauf einer PV-Anlage für sein Haus nachdenkt, sollte sich gut beraten lassen, möglichst von einer wirtschaftlich unabhängigen Institution. Dieses Jahr wird es vielleicht ein neues Beratungsangebot in Bonn geben. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung der Stadt will eine ehrenamtliche Solarberatung in Bonn aufbauen und greift hiermit eine Initiative von Parents for Future Bonn auf. Eine Informationsveranstaltung mit dem Aufruf „Werde SolarBerater*in!“ war im Januar der Auftakt, dem mehrere Online-Workshops zum Thema folgen sollen. Interessierte Bürger*innen können sich in diesen Workshops zum oder zur ehrenamtlichen Solarberater*in kostenfrei fortbilden lassen. Die Schulung übernimmt MetropolSolarRhein Necker e.V., ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Umstellung auf erneuerbare Energien einsetzt, zum Beispiel mit dem Modell „BürgerSolarBeratung“. Nach eigenen Angaben hat MetropolSolar mit den Schulungen zu diesem Modell 2021 begonnen und innerhalb von zwei Jahren rund 50 lokal und regional aktive Gruppen bundesweit angestoßen. In den Schulungen geht es etwa darum, wie man in einem Erstgespräch die Vorstellungen der Hausbesitzer klärt, welche Basis-Informationen wichtig sind und welchen Fragebogen man für Projektdetails einsetzen kann. Auch die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die Angebotseinholung und -auswertung oder die Meldepflichten spielen eine wichtige Rolle. Erklärter Anspruch von MetropolSolar ist es „eine in fachlicher und menschlicher Hinsicht qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung als ‚Solare Nachbarschaftshilfe‘ nach bestem Wissen und Gewissen zu leisten“. Sollte tatsächlich eine „BürgerSolarBeratungs“-Gruppe in Bonn gelingen, dann gäbe es ein niederschwelliges Angebot von Bürger*innen für Bürger*innen, das viele sicherlich gerne nutzen. Ein weiterer hilfreicher Mosaikstein für den Photovoltaik-Ausbau in Bonn.

Informationen zum Thema gibt es online unter
BürgerSolarBeratung – Für alle (buergersolarberatung.de)


Was gilt künftig beim Heizen?

Susanna Allmis-Hiergeist

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss jede neu eingebaute Heizung grundsätzlich mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe gilt in der Regel allerdings erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung in der Kommune vorliegt. Die Novelle des GEG und das Wärmeplanungsgesetz sind zusammen am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Wärmeplanungsgesetz

Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ob sie in den kommenden Jahren mit einem Fernwärmeanschluss oder einer Umstellung des Gasnetzes auf zum Beispiel Wasserstoff rechnen können. Bis spätestens Mitte 2028 werden alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung erstellen. In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern soll sie bereits bis zum 30. Juni 2026 vorliegen. Entscheidet ein Gemeinderat schneller über Ausbaugebiete für Fernwärme, können auch die Regelungen des GEG früher greifen. Bis 2045 müssen alle Wärmenetze klimaneutral sein. Neue Wärmenetze starten von Anfang an mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien.

Gebäudeenergiegesetz

Unabhängig von der Wärmeplanung ist der 65-Prozent-Anteil der Erneuerbaren sofort Pflicht in Neubaugebieten. Für Neubauten in Bestandssiedlungen gelten die allgemeinen Regelungen. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben und im Störungsfall repariert werden. Sie haben 30 Jahre Bestandsschutz. (Anmerkung: Ersatzteile sind möglicherweise nur zeitlich begrenzt vom Hersteller lieferbar). Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen weiter neue Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Mindestanteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen können (2029: 15 Prozent, 2023: 30 Prozent, 2040: 60 Prozent, 2045: 100 Prozent). Nachdem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung können Gaskessel installiert werden, wenn die Wärmeplanung der Kommune die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff vorsieht.

Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)

Die Novelle sieht folgende Förderbestimmungen für den Heizungstausch vor: 30 Prozent Grundförderung, zusätzlich 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus bis Ende 2028 (wird danach jährlich um 3 Prozent abgeschmolzen), weitere 30 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 Euro jährlich. Einfamilienhäuser sind mit maximal 30.000
Euro förderfähig. Die Förderung kann ab 27. Februar 2024 bei der KfW beantragt werden.

 


EU: Glyphosat bis 2033 zugelassen

Melanie Alessandra Moog

Glyphosat, eines der umstrittensten Pestizide, wurde im Dezember europaweit bis 2033 zugelassen – obwohl keine Mehrheit im EU-Parlament zustande kam, weder dafür noch dagegen. Offenbar entschied die EU-Kommission zugunsten von Konzernriesen, Lobbys und bedenkenlosen Agrarschaffenden. Die Weiterbewilligung läuft aufgrund der uneindeutigen Abstimmung nicht etwa provisorisch, sondern für zehn Jahre. In den deutschen „Bauernprotesten“ zum Jahres beginn 2024 fehlte ein Aufschrei zur Glyphosatnutzung durch die konventionelle Landwirtschaft. Schädigen doch giftige agrochemische Substanzen global Personen und zerstören Biodiversität. Agrochemiekonzerne werden dennoch durch Steuervergünstigungen und Subventionen gefördert. Bereits seit 1974 sagt der Konzern Bayer Unkraut auf deutschen Nutzflächen den Kampf an: mit dem Vernichtungsmittel Glyphosat. Der Global Player aus Leverkusen ist mittlerweile in 83 Ländern weltweit tätig. Häufig wird Agrochemie in Verbindung mit genmanipuliertem Saatgut eingesetzt. Im globalen Süden kommen auch Pestizide zum Einsatz, die in der EU aufgrund ihrer Schädlichkeit verboten sind – aber teils hier produziert werden, ohne dass dies endlich verboten würde. Durch sogenannte Pflanzenschutzmittel verschwindet der Artenreichtum an Ackerwildpflanzen: Die Beikräuter nehmen das Pestizid über die Blätter auf, danach wird ein essenzieller Stoffwechselprozess blockiert und die Pflanze stirbt ab. Auch ein Boden- oder Gewässerschutzmittel ist Glyphosat nicht – ganz im Gegenteil. Die Agrarpestizide sind daher in der ökologischen Landwirtschaft verboten und werden im Verbraucher- und Naturschutz stark kritisiert. Laut WHO ist Glyphosat womöglich krebserregend, verursacht Atemwegs- und andere Erkrankungen und führt laut BUND maßgeblich zum weltweit größten Artensterben der Menschheitsgeschichte.

In der kommenden Ausgabe erwartet Sie ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema.


„Windkraftprojekt Bonn-Heiderhof in der Regionalplanung“

Achim Baumgartner (BUND RSK)

Windräder im Wald. Beispielfoto Quelle-SWB-Bonn

„Zur Zeit werden für die Region auf der Grundlage der LANUV-Potentialflächenanalyse Vorrangebiete für Windkraftanlagen im Regionalplan abgegrenzt. Für die Fläche Heiderhof / Wachtberg ist dort eine Potentialfläche (Nr. 82) enthalten. Die Naturschutzverbände, Fachverbände und Biostation haben sich in dem Regionalplanverfahren mit einer Fachexpertise
eingebracht. Wie nun die Regionalplanung (BezReg Köln) die einzelnen Standorte bewertet, ist bislang völlig offen, uns sind dazu auch keine Vorabinformationen bekannt. Für den BUND ist eine kritische weitere Auseinandersetzung eigentlich erst auf dieser Basis des Regionalplanentwurfs für die Windkraftstandorte im gesamten Raum RSK / Bonn im Vergleich möglich.
Auf jeden Fall sollte die Stadt Bonn dazu gedrängt werden, die regionalplanerischen Vorgaben abzuwarten. Die Stadt Bonn hat außerdem nach den Vorgaben des LANUV keine Erfüllungspflicht für Windkraftanlagen, da sie viel zu eng besiedelt ist. Der konkrete Standort am Heiderhof als Windkraftstandort ist auch fraglich, da das Radom in Wachtberg offenbar dem entgegen steht.“

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