Wohin geht die Reise?
Jost Brökelmann, Dietrich Klingmüller (Professoren i. R., Universität Bonn), (Initiative Bonner Umweltmedizin – IBUM)
in Kooperation mit
Raimund Gerber (Bauingenieur i. R.) (Verkehrsclub Deutschland Bonn/Rhein-Sieg/ Ahr e.V. – VCD)
Vor 4 Wochen haben wir nach der Sperrung der „Nordbrücke“ noch gemahnt: „Es ist der Bevölkerung von Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis nicht zuzumuten, zusätzlich zu den 2 bis 3 Jahren Bauzeit für die Vorlandbrücke noch weitere 10 Jahre lästigen und kostspieligen Verkehrsstau im Talkessel von Bonn während des Erweiterungsbaues der A 565 ertragen zu müssen.“ (1)
Laut Autobahn GmbH soll aber genau dieses jetzt geschehen (2). Der Kampf um die zukünftige Stadtentwicklung ist also eröffnet: Es ist der Kampf des „Staates“, d.h. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium (BVM), gegen die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger von Bonn.
Nach wenigen Wochen des Staus in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis können wir Bürger erahnen, was auf uns in den nächsten 12 bis 15 Jahren durch Umleitungen und Verkehrsstaus zukommt. Auch die jetzt schon 12 Wochen andauernde Dürre- und Hitzeperiode (3) wird uns Zeit unseres Lebens verfolgen, wir werden mit Wassermangel zu leben lernen müssen. Schon jetzt klagen die Geschäftsleute der Innenstadt über schwindende Kundenzahlen. Da müssen wir Bonner Bürger uns fragen, ob wir die Klimasituation in der Stadt Bonn noch durch großflächige Asphaltierungen und Betonierungen sowie 12 m-hohe „Schutz“-Mauern verschlimmern lassen wollen. Es ist doch abzusehen, dass mit zunehmender Erderwärmung die Städte in den Tälern zunehmend unbewohnbar sein werden, und die Menschen lieber auf der Höhe wohnen und schlafen wollen.
Deshalb lassen Sie uns analysieren:
Ziel des Bundesverkehrsministeriums (BVM) ist die Erweiterung der A 565 auf über das Doppelte mitten durch Bonn und über den Rhein ohne Rücksicht auf Wohngebiete, die Tallage von Bonn und die seit Jahren bestehende Luftverschmutzung und Hitze im Rheintal. Das Planfeststellungsverfahren läuft seit 2020. Die Bezirksregierung Köln ist zumindest für den Tausendfüßler die zuständige Planfeststellungsbehörde.
Gegner ist der Rat der Stadt Bonn, also die Vertreterschaft der Bonner Bürger. Mit seinem Beschluss zum Tausendfüßler vom 10.12.2020 hat die Mehrheit der Bürger sich dafür ausgesprochen, die A 565 nur zu sanieren und zusätzlich einen Radfahrweg einzurichten. Dieser Beschluss ist nach wie vor rechtskräftig, auch unter dem seit 2025 herrschenden neuen Stadtrat.
Ziel der Landesregierung NRW ist der Aus- und Neubau des Campus Endenich der Universität Bonn durch den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) in konventioneller Bauweise mit bis zu 6-stöckigen Häuserblocks unmittelbar neben der A 565 (4).
Die beiden Großprojekte Ausbau der A 565 und der Ausbau des Campus Endenich stehen nicht im Klimaplan der Stadt Bonn (3). Warum nicht? Die Bevölkerung darf davon ausgehen, dass im Bonner Klimaplan alle Großprojekte, die das Klima der Stadt beeinflussen können, aufgeführt werden. Auf Anfrage beim Oberbürgermeister hat das Amt für Umwelt und Stadtgrün am 03.08.2026 jedoch geantwortet: „Der Bonner Klimaplan ist kein Projektverzeichnis, sondern ein strategisches Rahmenwerk, das die Stadt Bonn bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele unterstützt. Er […] enthält Maßnahmen, die auf Themenfelder abzielen, nicht auf konkrete Bauprojekte.“
Kritische Bürger fragen sich: Findet hier eine bewusste Verschleierung einer Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Großprojekte statt? Gibt es diesbezüglich unbekannte Absprachen zwischen Bundes- bzw. Landesbehörden und Bonn?
Gegen das Planfeststellungverfahren zum Tausendfüßler erfolgten seit 2020 insgesamt ca. 450 Einwendungen. Die Bezirksregierung Köln führte am 28/29.10.2024 eine öffentliche Anhörung zum Planfeststellungsverfahren durch. Der General-Anzeiger vom 1. August 2026 schrieb: „Noch für dieses Jahr rechnen die Autobahnbauer mit einem Planfeststellungsbeschluss durch die Kölner Bezirksregierung. Nach einer Klagefrist von einem Monat könnte Baurecht ergehen.“
Klagen jedoch können den Baubeginn um Jahre verzögern. Dieser Aufsatz will aufzeigen, dass es gewichtige Gründe gibt, gegen den Ausbau zu klagen.
Es geht jetzt um die Gesundheit und Resilienz der Bonner Bevölkerun
g:
Wer darf bestimmen, ob Bonn durch ein großes Autobahnprojekt des Bundes und ein ebenfalls stadt-beeinflussendes Großprojekt des Landes NRW zubetoniert und zuasphaltiert wird:
A. der „Staat“, d. h. die Bundesregierung oder das Land, in diesem Fall NRW, oder
B. die Bürger, die in dieser Stadt noch Generationen lang leben wollen?
Nach unserem Grundgesetz steht den Kommunen, also auch Bonn, das Selbstverwaltungsrecht zu. Wenn der Bund, hier also das Bundesverkehrsministerium, durch seine „private“ Autobahn GmbH eine Autobahn durch Bonn legen will, muss der Bund dafür zahlen. Es fragt sich: Muss der Bund auch für die Folgekosten der Autobahnerweiterung zahlen? Wendet man das Verursacherprinzip an, das in der EU herrscht, ist die Antwort eindeutig: Ja.
Das Bundesverkehrsministerium als Aufsichtsbehörde der Autobahn GmbH scheint dieses anscheinend (noch) anders zu sehen. Eine Aufschlüsselung der Folgekosten ist bislang nicht bekannt. Auch scheint die Autobahn GmbH sich nicht verantwortlich für diese Kosten zu fühlen, denn auf unsere Einwendungen seit 2020 hin, es müsse ein umweltmedizinisches Gutachten eingeholt werden, antwortete sie im Jahre 2024: „Es ist nicht Aufgabe der Fernstraßenplanung, Gesundheitsvorsorge für bioklimatisch ungünstige Siedlungsflächen zu betreiben. Zu beachten sind die gesetzlichen Grenzwerte und Regelungen des Immissionsschutzrechts. Dem ist Rechnung getragen. Der Gesetzgeber geht vielmehr davon aus, dass der Gesundheitsschutz bei Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Regelwerke gewahrt ist. Diese Regelwerke sind in der Straßenplanung verbindlich und deshalb anzuwenden und einzuhalten. Weitergehende Verpflichtungen bestehen nicht.“ (5)
Dieser Meinung des Verkehrsministeriums ist entgegenzuhalten:
A. Laut Grundgesetz besteht eine Schutzpflicht des Staates für Leben und Gesundheit seiner Bevölkerung. Diese Schutzpflicht gilt auch für das Bundesverkehrsministerium.
B. Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
C. Das 2025 novellierte Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst von Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) (6) besagt in § 2 Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes wörtlich:
-
- § 2 (1) Die Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind Gesundheitsschutz, Prävention und Gesundheitsförderung, Beratung und Information sowie Koordination und Steuerung.
- § 2, 3. die Information und Beratung der Bevölkerung und der Behörden in Fragen der Gesundheit und die Stellungnahmen zu Maßnahmen und Planungen anderer Verwaltungsbereiche, insbesondere Stadtplanung, Bauvorhaben und Verkehrsplanung, hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung.
D. Wir haben mit dem Gesundheitsamt Bonn, der Unteren Gesundheitsbehörde, u.a. über die Verschmutzung durch Feinstaub im Bonner Stadtgebiet gesprochen. Das Gesundheitsamt hat unsere Anregungen aufgenommen und sie am 25. Februar 2026 auf der verwaltungsinternen Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) vorgetragen. Diese Anregungen sind:
-
- Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, dass die Bevölkerung von Bonn gemäß diesem Gesetz ÖGDG NRW aufgeklärt wird, wie hoch die Gesundheitsgefährdung der Bürger in den einzelnen Stadtteilen durch die Feinstaubbelastung PM2,5“
- „Zu diesem Zweck sollen die Jahresdurchschnittswerte für PM2,5 in einen Stadtplan eingezeichnet und im Internet veröffentlicht werden, ähnlich wie in einer Internetveröffentlichung der Stadt Berlin.“
- „In besonders gefährdeten Bezirken bzw. Straßen muss laut EU-Richtlinien die Feinstaubmessung schon heute direkt vor Ort vorgenommen werden.“
- „Aus dem Stadtplan soll auch hervorgehen, wie hoch die Gesundheitsgefährdung von auf der Autobahn A 565 transportierten Erwachsenen und Kindern ist.“
- „Der Rat der Stadt möge beschließen, dass in allen Stadtbezirken, in denen eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Feinstaub schon heute besteht, Maßnahmen ergriffen werden, die den Feinstaub senken, u.a. durch Entsiegelung und klimaneutrales Umbauen.
E. Die Europäische Union hat beschlossen, dass ab 2030 nicht nur die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), einem „technischen“ Gesetz, sondern auch die Zielwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelten sollen. Letztere gründen auf wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen, wohingegen das BImSchG nicht naturwissenschaftlich begründet ist. Der Referentenentwurf (7) muss bis zum 31.12.2026 von der Bundesregierung umgesetzt werden, ansonsten drohen Strafgelder. Die anstehende Novellierung des BImSchG wird hoffentlich nur noch Baugenehmigungen zulassen, die ab 2030 die Zielwerte der WHO nicht überschreiten und in klimaneutraler Bauweise errichtet werden. Dieses heißt konkret: Laut PEUTZ-Gutachten (8) von 2020 zum Tausendfüßler betrug der Jahresmittelwert für Feinstaub PM2,5 in den Wohngebieten am „Endenicher Ei“ pro Jahr 14 μg/m3 und lag damit weit im gesundheitsgefährdenden Bereich (ab 5 μg/m3/Jahr). Eine herkömmliche, nicht klimaneutrale Bauweise dürfte also nicht genehmigt werden.
Fazit
Neuerliche Entwicklungen sollten Bundesverkehrsminister und Bundesregierung zur Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans von 2016 und des Fernstraßenausbaugesetzes von 2023/2026 veranlassen:
- Die Schutzpflicht des Staates für Leben und Gesundheit der Bevölkerung erfordert eine Berücksichtigung der Nachhaltigkeit aller menschengemachten Werke, auch der Autobahnen.
- Die Schutzpflicht des Staates erfordert vorrangig staatliche und internationale Maßnahmen, die von Menschen verursachten Veränderungen auf dem Planeten Erde, welche sein Überleben bedrohen, rückgängig zu
- Jede wahrscheinliche Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung muss von dem in Deutschland aufzubauenden Öffentlichen Gesundheitsdienst überprüft werden.
Literaturquellen (1) bis (9) können bei der Redaktion im Ökozentrum Bonn e. V. (Hrsg.) angefragt werden: Tel.: 0228 692220, E-Mail: info@oez-bonn.de











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