Sorge um Bäume in der Stadt
Andreas Theves, Aktion BAUMWÄCHTER
Der Zustand vieler alter Stadt- und Parkbäume ist Besorgnis erregend. Sie haben es bedingt durch ihre Standorte deutlich schwieriger als ihre Verwandten in den Wäldern. Es ist seit Jahren ein deutlicher Baumschwund erkennbar, nicht nur im Altbaumbestand – auch immer mehr junge Bäume sterben ab, noch bevor sie die „Adoleszenz“ erreichen. Die Hauptursachen für Baumschwund sind: Bodenverdichtung, Wassermangel und Trockenstress im Sommer, Befall durch Schädlinge am durch Trockenheit geschwächten Baumbestand.
Hitzeschäden
Schaut man sich z. B. bestimmte Bäume auf der Beueler Rheinseite an, stellt man leicht fest, wie viele Bäume alleine durch starke, einseitige Hitzeeinwirkung geschädigt sind. Bis auf ganz wenige Ausnahmen zeigen die Linden zur Wasserseite des Rheins hin mehr oder weniger starke Hitzeschäden, die Rinde ist über weite Strecken aufgeplatzt, die Bäume schaffen es kaum noch, die Wunden durch sogenannte Überwallungen zu verschließen. In der Folge dringen an diesen Stellen leicht Holzpilze ein und schädigen den ohnehin schon geschwächten Baum zusätzlich. Heute kann man die Südausrichtung der Bäume oft an den massiven Hitzeschäden erkennen. Die parallel verlaufende zweite Baumreihe ist übrigens davon kaum betroffen, weil sie durch die Nachbarbäume verschattet wird.
Anhaltender Baumschwund
Baumschwund entsteht neben Schwächung durch Trockenstress vor allem durch Bautätigkeit, denn: Baurecht bricht Baumrecht. Wegen einer geplanten Aufstockungsmaßnahme der Wohnungsgesellschaft VONOVIA an der Gotenstraße wurden 18 alte Bäume gefällt, nahezu der gesamte Altbaumbestand wurde dabei vernichtet. Der durch die Fällungen gewonnene Platz wird neben Feuerwehrzufahrten vor allem für neue PKW-Parkplätze genutzt. Eine extensive Dachbegrünung sowie eine Fassadenbegrünung ist hier genauso wenig vorgesehen, wie ausreichende Ersatzpflanzungen von größeren Jungbäumen im Verhältnis deutlich größer als 1 : 1.
Unzureichender Baumschutz
Nach der aktuell gültigen Bonner Baumschutzsatzung besteht eine Verpflichtung zur Nachpflanzung nach einer erfolgten Fällunnämlich nur dann, wenn es sich um einen kerngesunden Baum handelt. Nur: kerngesunde Bäume ganz ohne Vorschädigung werden immer seltener und auf eine angemessene Nachpflanzung, die hierbei nur einen Empfehlungscharakter hat, wird meist großzügig verzichtet. Eine Überprüfung, ob eine angemessene Nachpflanzung wirklich stattgefunden hat, findet in aller Regel nicht statt.
Auch das Thema „Baumschutz auf Baustellen“ wird meist nicht ernst genug genommen. Hier wird der Baumschutz gern vergessen oder mit Absicht übergangen, da dieser mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und in manchen Fällen den Baustellenbetrieb einschränkt oder verzögert. Und das obwohl es dazu durch die DIN 18920 klare Vorschriften gibt.
Viel zu lasche Regelungen bei den Genehmigungen zu Baumfällungen führten kürzlich u. a. in der Malteserstraße dazu, dass ein im unteren Stammbereich völlig vitaler Mammutbaum, der in der „Liste Bonner Naturdenkmäler“ mit der Nr. 33 steht, gefällt wurde, nur weil er im oberen Kronenbereich einige trockene Äste hatte. Eine Reduzierung der Gesamthöhe um etwa ein Drittel wäre hier das Mittel der Wahl gewesen, damit der Baum vor der Fällung hätte gerettet werden können.
Es gibt also noch viel Luft nach oben, was das Thema „Schutz der Stadt- und Parkbäume“ anbelangt, denn: jeder Baum zählt, nicht nur für unser Stadtklima. Internationale Studien belegen: in Städten, in denen es besonders viel Grün gibt, sind die Menschen nicht nur psychisch gesünder, sondern es gibt hier insgesamt auch weniger Straftaten. Baumerhalt kostet Geld – er ist nicht zum Nulltarif zu haben.
Neupflanzungen junger Bäume sind zu begrüßen. Aber wenn zu eilfertig große alte Bäume gefällt werden, ist dies kontraproduktiv. Der Stadtrat ist auch für eine erhaltensorientierte Praxis im Umgang mit unserem Baumbestand verantwortlich.
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