Energiewende in der Region
Am 19. Dezember letzten Jahres verabschiedete der hiesige Regionalrat den Regionalteilplan „Erneuerbare Energien“, womit Gebiete der Planungsregion Köln für die Windenergieerzeugung vorgegeben werden. Das Land NRW erfüllt damit seinen Flächenbeitragswert nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes. Umwelt- und Naturschutzverbände bringen sich beratend aber ohne Stimmrecht in den Diskurs der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrats ein. Nun sind aus ihrer Sicht einige „Windenenergiebereiche“ nicht hinnehmbar.
Ralf Wolff
Im nebenstehenden Artikel stellt der Autor den durch parteipolitische Allianzen geprägten Bürgerkonflikt um eine von seiner mittelhessischen Gemeinde im Rahmen ihres Status als Klimaschutzkommune ausgewiesene gemeindeeigene Fläche für Windkraft vor. Nach Auskunft des Autors wurde die betreffende Fläche von der Regionalversammlung in den Regionalplan Mittelhessen 2010 aufgenommen, juristisch wieder herausgenommen und wieder hineingeklagt. Naturschutzfachlich gab es keine Bedenken. Der privatwirtschaftlich generierten Einnahme von Haushaltsgeldern stehen diese Flächen auch für Windenergie in Bürgerhand zur Verfügung, was immer noch etwas mehr Zustimmung in der Bevölkerung hätte, so der Autor.
In NRW sind die Regionalräte die Entscheidungsträger der Regionalplanung (s. Infokasten unten) als politisches Begleitgremium der Bezirksregierungen.
Im Dezember letzten Jahres erließ die Bezirksregierung Köln den Regionalteilplan „Erneuerbare Energien“ der hiesigen Region

Weißstorch auf der Ville
Foto: Robin Hau
Kritik aus den Umweltverbänden
Eine Windkraftanlage auf dem Heiderhof in Bonn wurde nicht weiter verfolgt. Die Naturschutzverbände, Fachverbände und Biostation hatten sich in dem Regionalplanverfahren mit einer Fachexpertise eingebracht. Die BUZ veröffentlichte in der Ausgabe März/April 2024 eine Stellungnahme des BUND Rhein-Sieg. Für den BUND blieb die Frage völlig offen, wie die Bezirksregierung in der Regionalplanung die einzelnen Standorte bewerten wird, zum Beispiel, ob die Fachexpertise der Verbände berücksichtigt und inwiefern die LANUV- Potentialflächenanalyse Vorranggebiete für Windkraftanlagen bei allen strittigen Fällen Eingang findet.
Das Ergebnis des nun vorliegenden Regionalteilplans „Erneuerbare Energien“ sehen die Verbände zum Teil sehr kritisch.
So besteht nach Ansicht des BUND Rhein-Sieg ein gravierender Mangel des Planes darin, dass im Vorfeld auf eine eigenständige Übersichtskartierung der wichtigsten planungsrelevanten Tierarten verzichtet wurde.“ In Folge dieses Mangels wurde z. B. ein faktisches Vogelschutzgebiet des Rotmilans im östlichen Rhein-Sieg-Kreis in der Planung übergangen, so der BUND.
Das Bundesgesetz (WindBG) sieht vor, die geforderte Landesfläche von 1,8 Prozent in NRW (2,2 Prozent in Hessen) bis Ende 2032 bereitzustellen. Damit ist eigentlich ausreichend Zeit, Umweltprüfungen mittels Kartierungen vorzunehmen.
Ein wesentliches Kriterium für Windkraftstandorte sind Mindestabstände zu Flora-Fauna-Habitat-Gebieten sowie die Rücksicht auf die Verbundachsen nach Artikel 10 der FFH-Richtlinie. Im Rhein-Sieg-Kreis seien sie, zum Beispiel auf dem Villerücken in Bornheim und bei der wichtigen Biotop-Verbundplanung Chance 7 der Bundesrepublik (Dachsberg, Bad Honnef), nicht beachtet, so der BUND Rhein- Sieg.

LSV-Veranstaltung „Windenergieplanung“ Merten 2025: mit zirka 300 über die Windenergiepläne der Bezirksregierung auf der Bornheimer Ville erzürnten Bürger*innen im Saal. Weitere waren vor dem Saal.
Foto: Norbert Brauner
Gegen die Windenergiebereiche auf dem Villerücken sind sich Umwelt- Natur- und Landschaftsschützer*innen mit den Bürger*innen der Ville einig.
Hier Eingriffe in einen Hotspot der Artenvielfalt und in dieses wichtige regionale und lokale Erholungsgebiet für Windkraftanlagen und notwendiger Infrastruktur vorzunehmen, die ohnehin aufgrund der Überflugrechte des Militärflughafens Nörvenich nur bis zu einer Höhe der oberen Rotorspitze bis 150 m über Grund gestattet würden und damit unwirtschaftlich wären, vorzunehmen, lehnen sie entschieden ab. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Landschaftsschutzvereins Vorgebirge (LSV), Dr. Michael Pacyna, prüfen die Juristen im LSVAK Windenergie intensiv die Möglichkeiten des LSV, z.B. durch Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen die unveränderte Ausweisung von „Windenergiebereichen“ auf der Bornheimer Ville vorzugehen.
Unter Zeitdruck muss dies nicht erfolgen, da ein Normenkontrollverfahren innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Regionalteilplans – also bis Dezember 2026 eingereicht werden kann. Außer bei Bekanntwerden von Baugenehmigungen, was eine vierwöchige Klagefrist hat. Die Rechtslage sei höchst komplex, da den Umweltverbänden viele juristische Möglichkeiten unter dem Deckmantel der Verfahrensvereinfachung genommen wurden, so Pacyna. Der LSV ist nicht grundsätzlich gegen den Bau von Windenergieanlagen. Sie müssen aber an geeigneten Standorten erfolgen, wie sie die Stadt Bornheim in der Rheinebene im Rahmen der kommunalen Flächennutzungsplanung schon genehmigt hatte, betont Pacyna.
Regionalräte
Der Regionalrat ist Träger der Regionalplanung. Er trifft dazu sachliche und verfahrensmäßige Entscheidungen, die zur Aufstellung des Regionalplans führen. Er legt damit die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Regierungsbezirk fest.

Hochspannungsleitungen in der Bornheimer
Konzentrationszone,
angrenzend Wesselinger Windrad
Foto: Michael Pacyna
Im Regierungsbezirk Köln entsenden die Landkreise und kreisfreien Städte 42
politische Vertreter und Vertreterinnen in den Regionalrat und weitere 22 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht. Letztere bringen gesellschaftlich relevante Interessen ein, zum Beispiel ist der Naturschutz durch die Naturschutzverbände repräsentiert.
Die parteipolitische Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder richtet sich nach den Ergebnissen der jüngsten Kommunalwahl.
Die Sitzungen sind öffentlich. Sie finden in der Regel im Plenarsaal der Bezirksregierungen statt. Einladungen erfolgen im Ratsinformationssystem. (RW)
Quelle: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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