Was aus dem Atommüll wird (2)

22. Januar 2023 | Endlagersuche, Susanna Allmis-Hiergeist | 0 Kommentare

Im Jahr 2031 soll der Bundestag endgültig über den Standort des Endlagers für hochradioaktiven Atommüll aus Atomkraftwerken entscheiden. Noch ziemlich lange hin und die entscheidenden Phasen liegen wohl noch einige Jahre in der Zukunft. Doch diese Annahme ist trügerisch. Denn mit der Gründung der Bundesgesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) nimmt der Prozess der Endlagersuche noch in diesem Jahr einiges an Fahrt auf. Die Landesämter, die die notwendigen Geodaten als Basis für den mehrstufigen Findungsprozess liefern sollen, sind dabei in einer unbequemen Lage.


Susanna Allmis-Hiergeist


Rein wissenschaftlich und transparent solle es zugehen, die Öffentlichkeit sei umfangreich zu beteiligen und natürlich gelte bei der Kostenübernahme das Verursacherprinzip, so formulierte es die Regierungskommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe und so steht es auch im überarbeiteten Standortauswahlgesetz.

Was bisher geschah

Fukushima und dem danach beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland wurde 2013 eine erste Version des Standortauswahlgesetzes beschlossen. Bestandteil der darin festgelegten Vorgehensweise war schon damals die Einrichtung einer unabhängigen, pluralistisch besetzten Kommission, die das Auswahlverfahren strukturieren sollte. Nach zweieinhalbjähriger Arbeit hat diese Kommission, in der auch der BUND vertreten war, Mitte letzten Jahres ihren Abschlussbericht im Deutschen Bundestag vorgelegt. Die darin enthaltenen Empfehlungen beantworten vorrangig vier Fragenkomplexe:
• Welche Schutzziele haben Vorrang?
• Wie sollte ein an ihnen orientierter Endlagersuchprozess gestaltet werden?
• Welche Entscheidungskriterien, eingebunden in eine Sicherheitsmatrix, sollten zum Tragen kommen?
• Wie sollte die Organisationsstruktur für Planung und Betrieb dieser sensiblen Prozesse optimiert werden?
Die von der Kommission postulierten Schutzziele sind nachvollziehbar: Eine bestmögliche Sicherheit des Einschlusses für einen Zeitraum von 1 Million Jahren müsse gewährleistet sein, die bei hochradioaktiven Stoffen entstehende Zerfallswärme solle adäquat abgeführt werden und eine etwaige Strahlenexposition von Personal und Bevölkerung sei weitestgehend zu vermeiden. Weitestgehend? Was heißt das? Aber immerhin: die Endlagersuche soll laut Kommissionsbericht als lernendes System mit Fehlerkorrekturmöglichkeiten gestaltet werden und eine Rückholbarkeit und Bergbarkeit des strahlenden Mülls für 500 Jahre nach dem geplanten Verschluss im Jahre 2050 garantiert sein.

Entscheidungskriterien stellen Weichen

Wie aber entsteht nun aus der vielbeschworenen weißen Landkarte für die Standortsuche (inklusive Gorleben) eine nach Sicherheitskriterien geordnete regionale Reihung? Zu Beginn des Prozesses werden durch geowissenschaftliche Daten begründete No-Gos identifiziert. Das können von Vulkanismus gefährdete Regionen oder solche mit früherer bergbaulicher Tätigkeit sein. Auch nicht erfüllte Mindestanforderungen wie ein zu kleiner einschlusswirksamer Bereich würden zu einem roten Fleck auf der Karte führen. Als Ergebnis einer weiteren Bewertung sollen die verbliebenen Standorte aus Ton-, Salz- oder Granitgesteinen mittels geowissenschaftlicher Abwägungskriterien in eine relative sicherheitstechnische Reihung gebracht werden. Abwägungskriterien sind dabei z. B. die Möglichkeit der Wärmeabfuhr, die Bedingungen zur Minimierung von Gasbildung, die Robustheit des Deckenaufbaus, aber auch die Ermittelbarkeit der genannten Eigenschaften und die Prognostizierbarkeit des Verhaltens unter verschiedenen Belastungssituationen. Ein Standort könnte also auf der Basis vorläufiger Erkenntnisse hervorragende Eigenschaften aufweisen; wenn aber der zuständige Geowissenschaftler die Zuverlässigkeit seines eigenen Dateninputs mit ausreichenden Fragezeichen versieht, wäre die Region vielleicht doch noch aus dem Schneider. So ein Szenario ist natürlich rein hypothetisch, aber es zeigt, dass sich bei allen Beschwörungen des Vorrangs von „Wissenschaft vor Politik“ aus den Abwägungskriterien genügend Druckpunkte auf die geologischen Landesämter durch die betroffenen Regionen ableiten lassen. Und diese Maschinerie startet jetzt und nicht erst in ferner Zukunft.

Wer sitzt im Drivers Seat?

Dazu ein Blick in die komplexe Organisation, die den Bau des Bergwerks steuern soll. Die im ursprünglichen Endlagergesetz vorgesehene Behördenstruktur sei für eine operative Gestaltung des Endlagerprozesses zu unflexibel, befand die Regierungskommission. Das Ergebnis ist eine Teilentmachtung des Bundesamtes für Strahlenschutz, aus dem jede Verantwortung für die Betriebe in Gorleben, Schacht Konrad und Asse heraus gelöst und zusammen mit dem Prozess der Endlagersuche in eine neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) integriert wurde. Die gehört zu 100% dem Bund, wird aber nicht mehr vom Umweltmisterium direkt, sondern von einem vom Umweltministerium berufenen Aufsichtsrat gesteuert. Um den ministeriellen Einfluss auf den gesamten Prozess dennoch zu unterstreichen, entstand neben dem weiterhin für Grundsatzfragen zuständigen Bundesamt für kerntechnische Sicherheit noch ein neues Bundesamt als Regulierungsbehörde, nämlich das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Das BfE soll die verschiedenen Arbeitsschritte des BGE bis zur Endlagerentscheidung kontrollieren und genehmigen, die Abstimmung mit den parlamentarischen Gremien sichern und auch die Bürgerbeteiligung organisieren. Daneben gibt es noch die BGZ, die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung; auch eine 100%ige Tochter des Bundes. Sie übernimmt den Betrieb der Zwischenlager (und damit auch die Kosten) an den AKW-Standorten und in Gorleben. Keine geringe Rolle spielt auch der Entsorgungsfond, eine Stiftung, die die dem Bund übertragenen 24,1 Mrd EURO aus den Rückstellungen der AKW-Betreiber managen und durch ausgeklügelte Anlagestrategien die immensen tatsächlich erwartbaren Kosten für die Zwischen- und Endlagerung in den kommenden Jahrzehnten einspielen soll. Sie halten das nicht unbedingt für eine schlanke Organisation? Zumindest sind bestimmt eine Menge lukrativer Positionen in den neu geschaffenen Behörden und Geschäftsführungen entstanden.

Der Phasen-Plan

Wie auch immer man das gewählte Konstrukt beurteilt, sind die genannten Akteure nun in der Verantwortung, in den nächsten Jahren die Zuspitzung der Entscheidung auf einen einzigen Standort voran zu treiben. Das heißt

  • zuerst aus der mit Hilfe der Abwägungkriterien ermittelten Rangfolge eine Vorschlagsliste für oberirdische Erkundungen durch den Bundestag zu bringen,
  • danach auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Kandidaten für die unterirdische Erkundung konsensfähig zu machen
  • und schlussendlich nach unterirdischer Erkundung und Umweltverträglichkeitsprüfung im Jahr 2031 einen definitiven Standortvorschlag zu präsentieren

Die Partizipation der Bürger*innen soll dabei über Regionalkonferenzen sicher gestellt werden, die vor jedem Bundestagsentscheid maximal einen Nachprüfungsauftrag plazieren können. Wie dies alles und insbesondere die Lagerung des strahlenden Mülls dauerhaft finanziert .werden soll, dazu mehr in Folge 3 dieser Serie.

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