Software unter die Lupe nehmen

7. März 2022 | Gesellschaft, Nachhaltigkeit, Ökologie, Susanna Allmis-Hiergeist | 0 Kommentare

Blauer Engel für Programme

Susanna Allmis-Hiergeist

Wieso werden Computerprogramme mit einem Blauen Engel ausgezeichnet, wenn eigentlich die Hardware, also Speicher und Prozessoren, den Strom und die Rohstoffressourcen verbrauchen? Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat die Uni Trier zusammen mit dem Ökoinstitut untersucht, welche Zusammenhänge es zwischen dem Design von Programmen und der Effizienz der dafür erforderlichen Hardware gibt. Daraus wurden Standards für das Qualitätssiegel Blauer Engel entwickelt, die erstmals 2019 auf dem alljährlichen Kongress des Chaos Computer Club vorgestellt wurden.

Seit Beginn 2020 können Hersteller von Software die Nutzung des Siegels beantragen. In einer ersten Version werden nur Produkte zertifiziert, die auf Desktop-Computern laufen. Das Siegel basiert derzeit auch noch nicht auf definierten technischen Mindestanforderungen. Es möchte Transparenz bezüglich der Produkteigenschaften herstellen und zieht bestimmte rote Linien ein.

Ressourcen- und Energieeffizienz: In dieser Kategorie legen die Hersteller offen, welche Systemvoraussetzungen ihr Produkt benötigt, etwa die Leistungsfähigkeit der Prozessoren oder die Speichergrößen. Daraus lassen sich auch Rückschlüsse auf den Energieverbrauch ziehen. Ebenso werden Angaben gemacht, zu welchem Prozentsatz die Hardware im „Leerlauf“ und bei einer definierten Nutzung ausgelastet wird, sprich, wie viel Raum für weitere Anwendungen auf dem Rechner bleibt. Die Software darf dabei keinesfalls das Energiemanagementsystem beeinflussen, beispielsweise den Stand-by-Modus ausschalten.

Hardwarenutzungsdauer: Nutzer sollen Hard- und Softwareentscheidungen unabhängig treffen können, das heißt, die Software soll abwärtskompatibel sein. Garantiert werden muss die Lauffähigkeit auch auf bis zu fünf Jahre älteren Hardwarekonfigurationen. Dadurch sollen Rohstoffressourcen eingespart werden.

Nutzungsautonomie: Hier sind Angaben zu den Formaten von Daten und Datenströmen offenzulegen, damit eine Weiternutzung zum Beispiel durch herstellerfremde Softwareprodukte möglich ist. Idealerweise würde der Quellcode bereitgestellt.
Auch nach Ende des Produktsupports durch den Hersteller müssen drei Jahre lang noch Sicherheitsupdates kostenlos angeboten werden. Auch um Datenmüll zu vermeiden, müssen die Produkte werbefrei sein (mit Ausnahme von Produkten der eigenen Firma wie Updates). Schließlich muss sich das Programm rückstandsfrei deinstallieren lassen.

Träger des Siegels Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium. Im Falle von Software ist die Bezeichnung des Siegels DE-UZ 215. Eine gemeinnützige GmbH (RAL gGMBH) prüft die Erfüllung der Anforderungen gemeinsam mit externen Partnern, verfügt aber bisher über keine eigenen Laborkapazitäten. Mittelfristiges Ziel ist es, eigene Testkapazitäten aufzubauen. Zudem soll der Geltungsbereich auf umfangreichere Client-Server-Anwendungen, Cloud-Computing und Mobilfunk-Apps ausgeweitet werden. (SAH)

Erschienen in der BUZ 2_22.

 

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