Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene
In allen Bundesländern können die Bürger*innen mit den Instrumenten der direkten Demokratie, dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid in die Kommunalpolitik eingreifen. Grundlage für Bürgerbegehren und – entscheide in Bonn ist der Paragraph 26 der Gemeindeordnung des Landes NRW zusammen mit den Regelungen der Bonner Ortssatzung.
Markus Möller, ehm. Mitglied im Landesvorstand NRW von „Mehr Demokratie e.V.“
Das Bürgerbegehren
Mit einem Bürgerbegehren beantragt eine Gruppe oder Initiative von Bürger*innen einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Stadtbezirks, eine Sachentscheidung in die Hände der Bürgerschaft zu legen. Denn nicht die gewählten Repräsentant*innen im Rat oder der Bezirksvertretung sondern der Souverän, die Bevölkerung selbst soll das letzte Wort haben.
Es gibt zwei Typen von Bürgerbegehren: Mit einem initiierenden Begehren wird versucht, etwas Neues zu erreichen, mit dem sich der Rat oder die Bezirksvertretung noch nicht beschäftigt haben (z. B. den Bau einer Straße oder die Errichtung einer Gesamtschule).
Das kassierende Begehren möchte eine bereits gefallene Entscheidung des Rates und/oder der Bezirksvertretung rückgängig machen, also diese Entscheidung wieder „kassieren“. In Bonn ist das zurzeit der Beschluss, ein Zentralbad in Dottendorf zu bauen, gekoppelt mit der Schließung von zwei Stadtteilbädern. Kassierende Begehren kommen viel häufiger vor als initiierende – ein Indiz dafür, dass immer mehr Bürger*innen mit der Politik der von ihnen gewählten Repräsentant*innen nicht mehr einverstanden sind.
Um zu verhindern, dass eine kleine Gruppe von Bürger*innen ihre möglicherweise nur partikularen, sehr speziellen Interessen durchsetzen kann, gibt es das das sogenannte Einleitungsquorum. Die Bürgerinitiative muss mit einer Unterschriftensammlung zeigen, dass ihr Ziel von einer größeren Anzahl von Bürger*innen unterstützt wird. Dieses Quorum ist nach der Zahl der Einwohner einer Stadt oder Gemeinde gestaffelt. In Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohner*innen sind es 10 %, bei bis zu 100.000 Einwohner*innen 6 %, in Bonn mit rund 245 000 Einwohner*innen 4%, also etwas weniger als 10.000 Personen.
Bei einem Bürgerbegehren in einem Stadtbezirk gelten die gleichen Prozentzahlen mit dem Unterschied, dass nur die Unterschriften der im Stadtbezirk wohnenden Bürger*innen gültig sind.
Wenn die nötigen Unterschriften gesammelt sind, werden die Unterschriftenlisten der Stadtverwaltung überreicht. Der Rat stellt dann unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Erreicht die Bürgerinitiative nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, ist das Begehren gescheitert.
Abstimmungsberechtigt sind alle Bürger*innen, die zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, d. h. alle Deutschen und EU-Bürger*innen ab vollendetem 16. Lebensjahr mit Erstwohnsitz in Bonn.
Optionen nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren
Der Rat prüft und stellt die Zulässigkeit des Begehrens fest, denn leider gibt es noch immer vielfältige Themen, die in Form eines „Negativkatalogs“ von Bürgerbegehren ausgeschlossen werden. Danach gibt es drei Möglichkeiten:
Der Rat kann sich dem Begehren anschließen. In diesem Falle wird der Bürgerentscheid überflüssig. In Bonn hat der Rat das mit knapper Mehrheit beim Begehren gegen den Bau einer Shopping Mall im Viktoriaviertel getan. Der Bau der Mall wurde verhindert.
Die zweite Möglichkeit: der Rat lehnt das Begehren ab. Dann ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Mit der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens tritt die so genannte Sperrwirkung ein: d. h. bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids darf eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt gab es bereits rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde.
Die dritte Möglichkeit ist weniger bekannt und wird zu selten genutzt: Stadtverwaltung, politische Repräsentant*innen und die Bürgerinitiative setzen sich zusammen und versuchen gemeinsam, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen; ein in vielen Fällen nicht gangbarer, sicherlich schwieriger, oft langwieriger, in einer Demokratie aber nie zu vergessender Weg der Konsenssuche und des Kompromisses. In Bonn ist noch nicht versucht worden, diesen Königsweg zu beschreiten. Viele Entscheidungsträger*innen in Verwaltung, Politik und Wirtschaft stehen Bürgerbegehren und -entscheide anscheinaend noch steptisch gegeüber.
Der Bürgerentscheid
Der Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürger einer Stadt, eines Stadtbezirks oder einer Gemeinde über eine kommunalpolitische Sachfrage – per Briefwahl und/ oder in Abstimmungslokalen. Während das Bürgerbegehren durch die Initiatoren durchgeführt wird, liegt die Organisation des Bürgerentscheids bei der Gemeinde. Leider halten die Gemeinden gewisse demokratische Mindeststandards nicht immer ein, so z.B. die gebotene Neutralität und Zurückhaltung der Verwaltung in der Auseinandersetzung über zur Abstimmung stehende Frage. So ist es z.B. streitig, ob und inwieweit ein Oberbürgermeister öffentliche Mittel einsetzen darf, um offensiv für seine Position bzw. die der Ratsmehrheit zu werben.
Bei Bürgerentscheiden ist das Prinzip „Mehrheit entscheidet“ durch ein Mindestzustimmungsquorum ergänzt. Bei einem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Es entscheidet die einfache Mehrheit, die Abstimmung ist aber nur dann gültig, wenn in Städten wie Bonn sich mindestens 10 Prozent der Bürger*innen, also rund 25.000 Personen beteiligen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Jede nicht abgegebene Stimme spielt so indirekt den Gegnern des Bürgerbegehrens in die Hände. Deshalb müssen die Organisatoren eines Bürgerbegehrens alles versuchen, damit die Abstimmungsbeteiligung möglichst hoch ist.
Warum brauchen wir Instrumente der direkten Demokratie?
Bürgerbegehren und -entscheide, von den Bürger*innen selbst initiiert, sind neben Wahlen die größte politische Bildungsveranstaltung, die man sich für eine aufgeklärte Gesellschaft wünschen kann. Sie sind eine Schule der Demokratie: sie arbeiten gegen Parteien- und Politikerverdrossenheit, ermutigen die Bürger*innen zum Engagement und zu einer konstruktiven Debattenkultur, können Themen auf die politische Agenda setzen, die der Rat bisher nicht aufgegriffen hat, können Beschlüsse des Rates wieder rückgängig machen und so verhindern, dass die Räte Entscheidungen gegen die Mehrheit der Bevölkerung treffen.
Das sind nur einige positive Effekte, die sich natürlich nicht sofort, aber im Laufe der Zeit einstellen würden. Die werden sich allerdings nur dann einstellen, wenn die Begehren und Entscheide fair ablaufen, so dass die Initiativen sich nicht in der Rolle des „David gegen Goliath“ wiederfinden. Aus politikwissenschaftlicher Sicht ist es unstrittig, dass direkte Demokratie die repräsentative Demokratie sinnvoll ergänzen, ja sogar qualitativ verbessern kann. Kurz: Wir brauchen die direkte Demokratie als Ergänzung und Korrektiv der repräsentativen Demokratie.
Alle Bonner Abstimmungsberechtigten erhalten die Abstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid „Zentralbad stoppen“ in der ersten Juliwoche zugeschickt, leider ohne das Abstimmungsheft, das sie über das Für und Wider der Neubaupläne informiert. Diese können online eingesehen werden, durch Anruf bei der Stadtverwaltung, bei den Bürgerämtern bestellt oder dort abgeholt werden.
Für Fragen zu den Verfahren, Regeln und Abläufen bei Bürgerbegehren und -entscheiden gibt der Fachverband für direkte Demokratie „Mehr Demokratie e.V.“ Rat und Hilfestellung. Mehr Demokratie veröffentlicht regelmäßig Rankings und stellt bürgerfreundliche Anwendungen gegen die Stolpersteine aus Politik und Verwaltung auf.
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