Zugang zu Umweltinformationen sichern

28. Februar 2022 | Interview, Ausgabe 2/2022 Digitalisierung, Ökologie | 0 Kommentare

Interview mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Gewählt durch den Bundestag 2019, sorgt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, mit über 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer immer digitaler werdenden Welt für sicheren Datenschutz und den freien Zugang betroffener Personen oder Verbände zu relevanten Informationen und Daten. Für den Ausbau der Infrastruktur für den Datenschutz und die Informationsfreiheit baufsichtigt, berät und kontrolliert er zudem die öffentlichen Stellen des Bundes. Im Fokus dieses Interviews steht das Umweltinformationsgesetz, denn seit März 2021 ist der BfDI auch unabhängige Stelle für die Vermittlung und die Nachkontrolle des Zugangs zu umweltrelevanten Informationen. Mit seiner Behörde schafft er Transparenz auf dem Weg in die digitale Zukunft.

Das Redaktionsteam

Copyright: Bundesregierung/Kugler

Prof. Ulrich Kelber,
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Herr Ulrich Kelber bekleidet seit Januar 2019 das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Er hat Informatik und Biologie in Bonn studiert.
Von 1993 bis 2002 arbeitete er als Wissenschaftlicher
Mitarbeiter im GMD – Forschungszentrum und als
Wissensmanagement-Berater bei einer IT-Firma.
Mitglied des Deutschen Bundestages war er von
2000 bis 2018, ab 2002 mit einem Direktmandat gewählt.
Von Dezember 2013 bis März 2018 fungierte er zusätzlich als Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
Seit Juli 2019 lehrt Ulrich Kelber als Honorarprofessor für Datenethik an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

Herr Kelber, Sie helfen, die datenschutzrechtlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Haben wir es richtig verstanden, dass Sie sich sowohl konzeptionell mit Fachthemen wie auch mit Anliegen einzelner Personen befassen?

Zusammen mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeite ich daran, den Datenschutz zu sichern und auszubauen. Ein wesentliches Ziel dabei ist die Autonomie aller Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat, Organisationen und Unternehmen. Das machen wir einerseits, indem wir konkrete Beschwerden betroffener Personen oder Beschwerden von Datenschutzverbänden bearbeiten. Wir informieren die Bürgerinnen und Bürger zudem über ihre Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz und unterstützen sie dabei, ihre Rechte gegenüber den verantwortlichen Stellen durchzusetzen.
Auf der anderen Seite beraten und kontrollieren wir öffentliche Stellen des Bundes in Sachen Datenschutz und Informationsfreiheit und wirken so darauf hin, dass rechtliche Regelungen und technische Verfahren die Grundrechte auf Datenschutz und auf informationelle Selbstbestimmung respektieren, ausgestalten und fördern.

Der BfDI erhielt im März 2021 die Zuständigkeit für die Beratung und die Kontrolle rund um das Umweltinformationsgesetz (UIG). Wie erleichtert dies den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den für sie relevanten Informationen und welches sind die wichtigsten Anwendungsbereiche?

Zunächst möchte ich es bekannter machen, dass auskunftspflichtige Stellen des Bundes Zugang zu Umweltinformationen gewähren müssen. Durch Information und Beratung, wie dafür vorzugehen ist, möchte ich die Bürgerrinnen und Bürger unterstützen. Diese haben darüber hinaus nun die Möglichkeit, eine Nachkontrolle durch eine unabhängige Stelle – also durch mich als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) – zu erwirken. Die bisherigen Möglichkeiten einer Selbstkontrolle der auskunftspflichtigen Stellen und eines Gerichtsverfahrens bleiben daneben bestehen.
Die Anwendungsbereiche sind überaus vielfältig und spannend, da es Umweltinformationen in vielen Bereichen gibt. Umweltinformationen sind nicht nur der Zustand von Luft, Wasser, Boden und Lebensräumen und verschiedenste Einflüsse darauf, sondern beispielsweise auch Maßnahmen und Pläne des Umweltschutzes. Wie meine noch junge Vermittlungspraxis zeigt, kann es etwa um Abgasemissionen, Bauvorhaben oder Altlasten gehen.

Auf Basis des UIG sind Behörden und auch private Stellen mit umweltrelevanten Aktivitäten zur Transparenz verpflichtet. Es fehlen aber offenbar Standards und Richtlinien, dies übergreifend zu gewährleisten. Halten Sie ein bundesweites Umweltinformationsportal für sinnvoll?

Das halte ich für einen sehr guten Weg. Bereits das aktuelle Umweltinformationsgesetz verpflichtet dazu, die Öffentlichkeit aktiv und systematisch zu unterrichten. Nun sollten die vorhandenen Mittel genutzt werden, damit diese Vorgabe zeitgemäß mit Leben gefüllt wird. Die Bundesregierung hat bereits die Kompetenz, die Art und Weise der zentralen elektronischen Veröffentlichung vorzugeben.

Bonnerinnen und Bonner sowie viele Rheinanrainer sind vom Bahnlärm betroffen. Lärmpegelmessungen und somit auch Lärmschutzmaßnahmen sind häufig strittig. Können Sie den Betroffenen mit Ihrer neuen Zuständigkeit künftig bessere Einsicht in die sie betreffende Unterlagen und Entscheidungen ermöglichen?

Das kann durchaus der Fall sein. Denn das Umweltinformationsgesetz verpflichtet nicht nur die öffentlichen Stellen des Bundes, sondern auch private Stellen mit öffentlichen Aufgaben sowie Dienstleister mit Umweltbezug. Bestimmte Bahnunternehmen unterliegen daher auch dem Umweltinformationsrecht und müssen Einblick in Umweltinformationen gewähren.

Was müssen Hilfesuchende ganz praktisch machen, um Sie bei ihrem Anliegen einzuschalten?

Jeder kann sich per E-Mail über das Kontaktformular auf meiner Webseite oder auch klassisch per Brief an mich wenden. Die meisten Anfragen gehen per E-Mail ein.
Allgemeine Fragen zum Umweltinformationsrecht wie auch zum allgemeinen Informationsfreiheitsrecht beantworten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne.
In meiner Ombudsfunktion kann ich darüber hinaus vermittelnd tätig werden, wenn die Hilfesuchenden bereits einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gestellt haben und der Meinung sind, dass dieser nicht korrekt bearbeitet wurde.
Für den Zugang zu Umweltinformationen bei den Stellen der Bundesländer sind meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern zuständig. Leider haben noch nicht alle Landesbeauftragten für den Datenschutz auch die Zuständigkeit für die jeweiligen UIGs in ihrem Land erhalten.

Für eine ressourcensparende Verbrauchssteuerung werden seit Februar 2020 intelligente Stromzähler (Smart Meter) eingesetzt. Damit lassen sich auch Rückschlüsse auf das Kundenverhalten und die Lebensgewohnheiten ziehen. Was fordern Sie in diesem Sektor zum Schutz der Privatsphäre?

Beim Einsatz eines intelligenten Messsystems nach dem Stand der Technik, bei dem Messwerte eines digitalen Zählers über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Smart-Meter-
Gateway erfasst werden, ist das Schutzniveau der häuslichen Privatsphäre hoch. Dafür sorgen die gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und die danach verbindlich einzuhaltenden Schutzprofile und technischen Richtlinien des BSI. Vor deren Veröffentlichung werde ich auch regelmäßig beratend eingebunden.
Dort, wo nicht zertifizierte Geräte für Smart-Home-Nutzungen im privaten Bereich zum Einsatz kommen oder eine Anbindung an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway übergangsweise aus technischen Gründen noch nicht möglich ist, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, welche personenbezogenen Daten außerhalb der zu Abrechnungszwecken benötigten Informationen zu welchem konkreten Zweck mit ihrer Einwilligung verarbeitet werden. Dabei sollten sie insbesondere Zusatzfunktionen, etwa zum vereinfachten Auslesen der Messwerte, in den Blick nehmen. Da hier noch keine klar definierten und verbindlichen technischen Anforderungen zum Schutz der Privatsphäre existieren, befürworte ich eine Ergänzung des Produktsicherheitsrechts um Regelungen zur Cybersicherheit und zum Schutz der Privatsphäre, wie sie auch die Datenethikkommission in ihrem Gutachten von 2019 bereits empfohlen hat.

Welche konzeptionellen Anforderungen haben Sie aus Datenschutzsicht an den Bereich Elektromobilität?

Im Zuge der Elektromobilität ist mit einem hohen Aufkommen an personenbezogenen Daten sowie einer Vielzahl von Daten verarbeitenden Stellen zu rechnen. Wie immer versuche ich im Rahmen meiner Beratungstätigkeit deutlich zu machen, dass ein hohes Datenschutzniveau Vertrauen schafft und der Datenschutz deshalb ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist.
Die Infrastruktur aus Ladesäulen, die Anbindung an das intelligente Stromnetz sowie an elektronische Kommunikationsdienste sowie deren Verknüpfung mit Navigationshilfen und anderen Fahrunterstützungssystemen darf nicht zu einer individuellen Verhaltenskontrolle für die Nutzer von Elektrofahrzeugen führen. Es muss vermieden werden, dass umfangreiche Bewegungsbilder der Nutzer entstehen, aus denen sich Rückschlüsse auf Gewohnheiten der Betroffenen ziehen lassen. Derartige Bewegungsprofile haben aufgrund der technisch möglichen Genauigkeit eine hohe Aussagekraft. Aus Aufenthaltsorten, Verweildauern, zurückgelegten Strecken lassen sich umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellen. Solche Informationen müssen geschützt werden und dürfen nicht in unbefugte Hände gelangen.

Haben Sie weitere Empfehlungen an die neue Bundesregierung?

Ich kann sagen, die Gleichung „neue Legislatur = neue Herausforderungen“ geht nicht ganz auf. Denn auch wenn sich im Kontext der Digitalisierung kontinuierlich neue Fragen stellen, sind längst noch nicht alle „alten“ Baustellen abgearbeitet. Für eine künftige Bundesregierung und den neuen Bundestag bleibt in meinen Augen viel zu tun. Ich habe schon im Vorfeld der Bundestagswahl mit einer eigenen „Digitalpolitischen Agenda“ versucht, meiner Beratungsfunktion gerecht zu werden und eine „Top 10“ formuliert.
Diese Digitalpolitische Agenda ist auf der Homepage meiner Behörde veröffentlicht. Darauf finden sich Idee und Forderungen wie eine Überwachungsgesamtrechnung, mit deren Hilfe überflüssige Grundrechtseingriffe aufgedeckt werden können, die Fortentwicklung der Informationsfreiheit zu einem echten Transparenzgesetz, eine moderne und datenschutzkonforme Verwaltung oder die Verankerung von Datenschutz und Datensicherheit im Produktsicherheitsrecht. Zu allen diesen Themen biete ich zusammen mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Deutschen Bundestag und Behörden des Bundes Beratung und konkrete Hilfestellung bei der Realisierung an.

 

 

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