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Über einen Hörspaziergang und den Bonner Lärmaktionsplan

18. Mai 2026 | Ausgabe 3 / 2026 Licht und Lärm, Carmen Planas, Gesellschaft, Nachhaltigkeit, Umwelt | 0 Kommentare

Lärm in Bonn

Wie laut ist es in Bonn? Ein kleiner Hörspaziergang auf dem Bonner Talweg und ein Blick in den jüngsten Lärmaktionsplan der Stadt Bonn helfen bei dieser wichtigen Frage weiter. Denn nichts Geringeres als unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit stehen auf dem Spiel.


Carmen Planas


Bonner Talweg, Samstag, 12 Uhr. Pom-pom, pom-pom, rumpelnd kommt eine Straßenbahn von der Reuterstraße auf den Bonner Talweg, wo ich meinen Hörspaziergang starte. Es folgen Abbremsgeräusche an der Haltestelle Ecke Rittershausstraße. B-i-i-i-i-i-b, die Türen öffnen sich, Menschen steigen aus. Bib-bib-bib-bib, die Türen schließen wieder und dann Anfahr- und Beschleunigungsgebrumm. Ich komme zur nächsten Haltestelle auf der anderen Straßenseite und höre eine elektronische Stimme laut und deutlich: „Linie 62 nach Dottendorf fährt gleich.“ Vor mir eine Frau mit Einkaufskarren, der kratzend über den holprigen Bürgersteig schrappt.

Straßenbahn auf der Kreuzung „Bonner Talweg,
Weberstraße“.
Foto: Carmen Planas

Kreuzung Bonner Talweg – Weberstraße

Auf der Terrasse der Espressobar Ecke Weberstraße sitzt man fast auf der Straße und hat die wohl lauteste Kreuzung am Bonner Talweg fest im Blick und im Ohr. Autos, Straßenbahnen und Busse geben den Ton an. Es gibt viele sehr laute Autos und wenige leise. Sie halten knatternd an der Ampel, fahren laut brummend an. Diejenigen, die abbiegen, bremsen ab, lassen die Fußgänger durch und fahren wieder an. Das heizt dem Lärmpegel ordentlich ein. Ein Autofahrer träumt und der dahinter hupt, damit es endlich weitergeht. Ein Auto parkt ein und macht herzhaft von seinen quietschenden Bremsen Gebrauch. Zwei Straßenbahnen begegnen sich in bekannter rumpelnder Manier. Riiiiiiiiiiiiiiiiiing und ein krachendes Abbremsen! Ein Fußgänger hat sich überschätzt und springt vor der schimpfenden Straßenbahn, zurück.

Hot Spot im Lärmaktionsplan

Ja, zurecht ist der Bonner Talweg als Hot Spot im jüngsten Bonner „Lärmaktionsplan 4. Stufe“ von 2024 ausgewiesen. Er gehört zu den 25 Straßenräumen, die hier als besonders problematisch herausgestellt werden. Die im Lärmaktionsplan angegebene durchschnittliche Belastung liegt auf dem Bonner Talweg (Reuterstraße bis Heinrich-von-Kleist- Straße) zwischen 75 und 78 dB(A). Die nächtliche Dauerbelastung beträgt zwischen 65 und 69 dB(A), die immerhin 666 Personen betreffen soll.

Empfehlungen der WHO

Ein Blick in die „Leitlinien für Umgebungslärm des Regionalbüros für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO)“ von 2018 zeigt, was diese Werte bedeuten. Für die durchschnittliche Lärmbelastung durch Straßenverkehr wird hier empfohlen 53 dB(A) nicht zu überschreiten. Straßenverkehrslärm oberhalb dieses Wertes sei schädlich für die Gesundheit. Die durchschnittliche nächtliche Lärmbelastung durch Straßenverkehr solle 45 dB(A) nicht überschreiten, da der Schlaf ansonsten stark beeinträchtigt wäre.

Hohe Lärmbelastung in Bonn

Geprüft werden sollen daher für den Bonner Talweg unter anderem folgende Maßnahmen: ein besonders lärmmindernder Fahrbelag, eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, der Einbau von Geschwindigkeitsdisplays. Auf rund 110 Seiten kann man sich mithilfe des Endberichtes zum Lärmaktionsplan über die Lärmsituation in Bonn informieren. Sehr anschaulich zeigen zum Beispiel die vielen Lärmkarten, wo es besonders laut ist und welche Lärmquelle dafür verantwortlich ist. Das Fazit ist unmissverständlich: „Die Lärmkartierung der 4. Stufe zeigt weiterhin eine hohe Lärmbelastung insbesondere durch den Straßen- sowie Stadt- und Straßenbahnverkehr.“

Pflicht: Beteiligung der Bürger*innen

Die Beteiligung der Bonner Bürger*innen ist beim Lärmaktionsplan Pflicht. Die aktuellen Lärmkarten wurden im Stadthaus ausgestellt und im Internet konnte man unter „bonn-machtmit.de“ konkrete Maßnahmen zur Lärmreduzierung vorschlagen oder Ideen einbringen, die zu einem höheren Bewusstsein für Lärmschutz führen könnten. Dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Stufe mit über 250 Rückläufen als „rege“ bewertet wird, ist erstaunlich, wenn man bedenkt, wie viele Menschen in Bonn von krankmachendem Lärm betroffen sind. Und in der zweiten Stufe gab es wohl nur rund 150 Rückmeldungen.

Logo für den „Tag gegen Lärm“, der am 29. April 2026 unter dem Motto „Der Sound
von morgen“ stattfand.

„Tag gegen Lärm“

Um mehr Bonner*innen mit ins Boot zu nehmen, ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit zur Thematik erforderlich, denn sie ist heute komplexer denn je. Eine ganzheitliche Betrachtung ist vonnöten, wenn man bedenkt, dass die Bewertung von Lärm heute auch im Kontext von Klimaschutz steht. Stichwörter hierzu sind: Förderung des Rad- und Fußverkehrs oder Förderung emissionsarmer Mobilität. Diese Maßnahmen sind bedeutsam für den Lärm- und den Klimaschutz. Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen könnten das besser herausstellen. Unter dem Punkt „Gesamtstädtische wirksame strategische Maßnahmen“ werden hierzu im Bonner Lärmaktionsplan ganz konkrete Beispiele benannt, zum Beispiel „Aktionen zum Tag gegen Lärm“

„Der Sound von morgen“

Den International Noise Awareness Day („Tag gegen Lärm“) gibt es seit 31 Jahren und er begann in einer sehr lauten Stadt, in New York City. In Deutschland engagiert sich die Deutsche Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA) für diesen Tag, der 2026 am 29. April unter dem Motto „Der Sound von morgen“ stattfand. Im Fokus steht die „KI-gesteuerte Umweltgestaltung, insbesondere unter Beachtung akustischer Aspekte und der Nutzung synergetischer Effekte“, so die Information auf der Internetseite der DEGA. In Kooperation mit dem Umweltbundesamt wird es am 28. April eine zentrale Online-Veranstaltung geben. Das genaue Programm und Informationen zur Teilnahme gibt es unter www.tag-gegen-laerm.de. Auf der Internetseite haben sich leider zum Redaktionsschlusstermin nur sehr wenige mit geplanten Aktionen gemeldet, auch die Stadt Bonn nicht. 2027 soll die Lärmsituation in Bonn erneut geprüft und der Lärmaktionsplan aktualisiert werden. Hoffentlich begleitet mit guten öffentlichkeitswirksamen Ideen, die für mehr Beteiligung sorgen!


Bild: CP

dB(A):
„Dezibel A, Einheit des Schalldruckpegels in A-Bewertung.

75 dB(A) entspricht dem durchschnittlichen Geräuschpegel eines vorbeifahrenden Autos oder einer Waschmaschine im Schleudergang.

Die „A“-Bewertung der Frequenzen trägt der Tatsache Rechnung, dass das menschliche Ohr insbesondere bei mittlerer Lautstärke die mittleren Tonlagen als lauter wahrnimmt als sehr tiefe oder sehr hohe Töne.“

(Definition zitiert nach dem „Lärmaktionsplan 4. Stufe, Stadt Bonn, Endbericht, Stand 15. 10. 2024“)

 

 

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