E-Bikes richtig entsorgen

27. Juli 2023 | Jürgen Huber | 0 Kommentare

Eine interessante Pressemeldung von Bonn Orange geben wir hier gerne weiter:

In den letzten Jahren haben smarte Funktionen in elektrisch angetriebenen Fahrrädern Einzug gehalten, die die Räder vor Diebstahl schützen sollen, Stürze erkennen oder das Entriegeln per Smartphone ermöglichen. Das kann allerdings auch zum Problem werden. Denn die Apps brauchen in der Regel eine Verbindung über das Internet zu einem Server. Die Insolvenz des niederländischen Herstellers „VanMoof“ zeigt, dass eigentlich noch funktionstüchtige E-Bikes plötzlich zu E-Schrott werden können, wenn die Daten in der Cloud nicht mehr erreichbar sind.

Elektrisch angetriebene Fahrräder gehören inzwischen zum Stadtbild. Über die letzten Jahre ist der Absatz kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland insgesamt rund 2,2 Millionen E-Bikes verkauft. Vernetzte Fahrräder können ihren Nutzer*innen eine Vielzahl zusätzlicher Funktionen bieten. Die Räder lassen sich zum Beispiel per GPS orten, das Smartphone informiert als Fahrrad-Computer über die zurückgelegte Strecke, die Geschwindigkeit und den Ladestand des Akkus, manche E-Bikes lassen sich auch nur per App einschalten oder steuern ein im Rahmen verbautes Schloss.

Solange App und Server von VanMoof online bleiben, können auch die smarten Funktionen weiter genutzt werden. Im Falle einer Abschaltung gehen jedoch einige Funktionen verloren, zum Beispiel die Ortungsfunktion, die Navigation sowie die Möglichkeit, die Automatik-Schaltung einzustellen. Aber auch bei der Hardware kann es bei einer endgültigen Pleite des Herstellers zu Problemen kommen, da viele der Bauteile Eigenentwicklungen sind und die Ersatzteilversorgung schwierig werden könnte.

Diese aktuelle Entwicklung zeigt nochmal eindrücklich, dass eigentlich noch voll funktionstüchtige Elektrogeräte zu Schrott werden können, weil sie keine Updates mehr bekommen, Server in der Cloud vom Netz gehen oder Defekte nicht durch Reparaturen behoben werden können, weil es keine Ersatzteile gibt. Das betrifft Handys und Tablets wie auch Geräte im „Smart Home“ vom Fernseher über die Waschmaschine bis hin zum Babyphone, der Überwachungskamera oder dem smarten Türschloss. Mit der Reparierbarkeit von defekten Geräten als wichtigem Beitrag zum Ressourcenschutzes beschäftigt sich der Beitrag „Reparieren statt wegwerfen“ in der Rubrik „Tipps & Tricks“ auf der Webseite von bonnorange unter www.bonnorange.de/nachhaltigkeit/tipps-tricks/tipps-tricks/reparieren-statt-wegwerfen-recht-auf-reparatur.

Lässt sich ein E-Bike nicht mehr reparieren, dann wird bei der Entsorgung in zwei Klassen unterschieden:

  1. Elektrische Zweiradfahrzeuge, für die keine Typgenehmigung erforderlich ist; das sind zum Beispiel Pedelecs, die bis zu 25 km/h fahren und eine Motorleistung von maximal 250 Watt haben, aber auch E-Scooter ohne Sitzplatz. Sie werden vom Elektro- und Elektronikgerätegesetz erfasst und können daher – genau wie alle anderen Elektroaltgeräte aus Bonner Haushalten – kostenfrei an den beiden Wertstoffhöfen der bonnorange AöR abgegeben werden oder es wird die Abholung als Elektrogroßgerät – deren größte Kantenlänge 50 Zentimeter und mehr beträgt – bequem per Online-Formular unter www.bonnorange.de/service/privatpersonen/elektrogeraete/elektrogrossgeraete oder telefonisch unter 0228 – 555 27 20 beauftragt. Herausnehmbare Batterien und Akkus sind vorher zu entfernen und separat zu entsorgen.
  2. Als Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung gilt für S-Pedelecs mit Tretunterstützung bei mehr als 25km/h, E-Bikes mit Antrieben ohne Tretunterstützung oder Elektromotorroller mit Sitzplatz, für die eine EU-Typzulassung erforderlich ist; dass sie nicht in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes fallen. Sie sind von der hier aufgezeigten Elektrogerätesammlung ausgenommen. Kraftfahrzeuge mit Typzulassung nach EU-Verordnung 168/2013 werden von KfZ-Händlern oder Schrottplätzen zurückgenommen.

Der Handel kann zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet sein, wenn die Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen. Diese Rücknahmepflichten gilt auch im Fernabsatz, betreffen also auch den Online-Handel, wenn alle Verkaufs-, Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte in Summe 400 Quadratmeter groß sind.

Der Akku eines E-Bikes sollte in jedem Falle vor der Entsorgung herausgenommen werden. Die ausgedienten Akkus sind sogenannte Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet. Die Marke und Bauform der zurückzugebenden Industriealtbatterie müssen dabei nicht mit den Batterien im Sortiment des Vertreibers übereinstimmen. Zum Beispiel können Antriebsakkus aus E-Bikes bei den Händlern für Elektroräder kostenfrei zurückgegeben werden, wenn diese Ersatz-Antriebsakkus im Sortiment führen. Auch die Wertstoffhöfe von bonnorange nehmen diese Industriealtbatterien kostenfrei an. Ist der Akku fest im Fahrrad verbaut, gilt bei der Rückgabe die Aufteilung der E-Bikes ebenfalls in die zwei Klassen, die entweder keiner Typengenehmigung bedürfen und daher in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes fallen oder als Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung zu entsorgen sind.

Wir danken Bonn Orange für diesen wichtigen Hinweis, den wir gerne weitergegeben haben.

 

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