Baumschutz im kommunalen Alltag: Baumkataster, Baumschutzsatzung, Baumschutz in der Bauleitplanung, Baumpatenschaften

11. September 2020 | Nachhaltigkeit, Ausgabe 5 /2020 Kommunalwahlen, Ökologie | 0 Kommentare

Bäume in unserer Stadt

Bäume. Oft sind sie Jahrzehnte alt und erzählen ihre ganz eigene Geschichte. Sie spenden nicht nur Schatten in besonders heißen Sommern, sondern auch Sauerstoff, und sie filtern zudem die Luft in stickigen Städten. Die Stadt Bonn setzt seit Mitte der 1980er Jahren auf mehr Baumschutz. Dafür wurde 2002 die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn beschlossen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn es um den Baumerhalt geht. So können mittlerweile auch die Bewohner ihre Stadt unterstützen, indem sie Grünpatenschaften eingehen. Es bleibt aber immer noch viel zu tun. Die Kehrseite der Medaille sind gesetzliche Vorgaben, die sich in dem Ausdruck Baurecht vor Baumrecht widerspiegeln.

Hanna Wetzel

Ob Kunst, Musik oder Historie. Die Stadt Bonn bietet vielfältige Angebote für jedermann. Bonn ist allerdings nicht nur als Kulturstadt bekannt, sondern auch für sein grünes Stadtbild. An Straßenzügen, in Kindergärten oder auf Friedhöfen, überall begegnet man der grünen Lunge der Stadt. Mehr als 110.000 Bäume bieten besonders im Sommer viel Vegetation, sind aber auch fürs Klima unabdingbar.

Das Baumkataster

Was viele vielleicht nicht wissen: Ein Baumkataster erfasst alle Stadtbäume – auch in Bonn. Das Interessante daran? In diesem Verzeichnis können allerlei Informationen über einen bestimmten Baum festgehalten werden. Vom Stammumfang, einer Beurteilung des Gesundheitszustandes bis zu einer Kostenschätzung der durchgeführten Baumpflegemaßnahmen, alles kann dabei sein. Bedauerlicherweise sind die meisten Informationen aus dem Baumkataster nicht öffentlich zugänglich, sondern müssen bei der Stadt eigens angefragt werden. Auf Spurensuche kann man jedoch trotz dessen gehen. Das Alter, die Gattung und der genaue Baumstandort sind für jeden öffentlich zugänglich, der sich für die Bäume in seiner Umgebung interessiert. Zu finden sind diese Informationen auf der Website Stadtplan der Bundesstadt Bonn (https//stadtplan.bonn.de) .

 Zuständig für diese immense Anzahl an Bäumen im öffentlichen Raum ist das Amt 68 oder auch Amt für Stadtgrün genannt. Die Baumkontrolle findet alle 15 Monate statt, insbesondere zur Verkehrssicherheit. Vor allem die Vitalitätseinschätzung spielt bei Baumaßnahmen eine große Rolle. Sollte ein Baum erkrankt sein und einem Bauvorhaben im Weg stehen, wird jener Baum aus Zustandsgründen gefällt. Eine Ersatzzahlung muss getätigt werden, damit bestenfalls im gleichen Plangebiet ein neuer Baum der gleichen Gattung gepflanzt werden kann.

Die Baumschutzsatzung

 Ähnlich verhält es sich auch mit Bäumen im privaten Raum, denn bestimmte Bäume stehen unter der Baumschutzsatzung und können nicht so einfach gefällt oder beschnitten werden. Die Baumschutzsatzung schützt den Baumbestand innerhalb der bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Unter dem Schutz stehen:“ (…) Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 150 Zentimeter gemessen in 100 Zentimeter über dem Erdboden. „Diese Informationen sind auf der Webseite www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/baumschutzsatzung.php zu finden.

Baumschutz und Bauleitplanung

So wird selbst bei der Bauleitplanung bestmöglich der Baum im privaten und öffentlichen Raum geschützt und bewahrt. Die Untere Naturschutzbehörde fordert hierbei fortwährend eine Verbesserung der Vermeidungs-, Schutz-, und Pflegemaßnahmen. Diese Maßnahmen können folgendermaßen aussehen: Innerhalb der Bauleitplanung kann die Einhaltung der Mindestabstände eingeplant werden. Mit Mindestabstand ist der Abstand zwischen den Baumwurzeln und dem Bauvorhaben gemeint. Diese Planung ist so wichtig, da die Wurzeln eines Baumes bis zu drei Meter lang sein können. Sollten sich diese Wurzeln nicht mehr entfalten, droht dem Baum früher oder später das Baumsterben. Des Weiteren muss ein Baum auch während der Baumaßnahmen geschützt werden. So gibt es beispielsweise ortsfeste Baumzäune oder auch eine Umweltbaubegleitung, welche auf den Baum achtet.

Baurecht vor Baumrecht

Oft steht jedoch der Baum an zweitrangiger Stelle, wenn dann das konkrete Bauvorhaben geplant wird. Und so kann es auch vorkommen, dass eine Fällgenehmigung erteilt wird, obwohl der Baum eigentlich geschützt ist. Denn das Baurecht besitzt gegenüber der Baumsatzung ein höherrangiges Recht. Das heißt ein geschützter Baum kann ein, nach dem Baurecht zulässiges, Bauvorhaben nicht stoppen. Zwar sind die Belange des Umweltschutzes im Baugesetzbuch unter §1 Absatz 6 festgehalten, allerdings bedeutet dies “keinen automatischen Vorrang“, so Markus Schmitz vom Presseamt Bonn.

Die Baumkommission

Eine wichtige Rolle spielt auch die Baumkommission. Sie ist ausschließlich ein Gremium für die privaten Bäume der Stadt, berät jedoch die Bezirksvertretung, ob eine Fällung freigegeben werden soll oder nicht. Das Problem? Die Baumkommission besitzt lediglich die Rolle eines Beraters für die Entscheidungen der Bezirksvertretungen. Sie kann nur Empfehlungen aussprechen und eine Entscheidung zur Baumfällung nicht verhindern.

Baumschutz und Klimawandel

Ein weiteres Problem bei der nachhaltigen Stadtentwicklung stellt auch der Klimawandel dar. Und somit sind vor allem in den letzten Jahren Baumpatenschaften in Städten und auf dem Land wichtiger denn je geworden. Die Trockenheit und die damit einhergehende Wasserknappheit fordert immer mehr ihren Tribut. Nicht nur gibt es Lieferengpässe bei Benzin und Co, auch die Bäume werden in Mitleidenschaft gezogen. Durch die geringe Wasserversorgung funktionieren die Abwehrmechanismen des Baums nicht mehr ordnungsgemäß, meist fallen sie auch ganz aus. Ein leichtes Spiel haben hier die Schädlinge, wie zum Beispiel der Buchdrucker bei einer Fichte. Mit ausreichender Wasserversorgung könnte die Fichte diesen Borkenkäfer durch eine eigene Verharzung des Baumstamms stoppen. In Zeiten von Trockenheit ist sie dem Forstschädling jedoch schutzlos ausgeliefert.

Baumpatenschaften sind gefragt

Wie genau können da jetzt Baumpatenschaften helfen? Ganz einfach, durch eine Patenschaft übernimmt man ein Stück Verantwortung. Vor allem das Wässern mit sauberem und klarem Wasser bewahrt den Baum vor dem Austrocknen und dem Befall von Schädlingen. Auch für die Kommune ist eine Baumpatenschaft von Vorteil, anstatt den abgestorbenen Baum zu entfernen, kann Baumschutz betrieben werden. Somit spart sich eine Kommune die Kosten der Fällung und das Geld kann wiederum in neue Bäume oder andere Pflanzprojekte investiert werden. Eine Baumpatenschaft hat nebenbei noch viel mehr Potential. Sollten Müll oder Wildwuchs schon immer ein Dorn im Auge gewesen sein, durch die Baumpatenschaft kann jeder zu einem sauberen und gepflegten Stadtbild beitragen. Denn besonders die Bepflanzung der Baumscheibe steht bei einer Baumpatenschaft im Vordergrund. Wer Interesse hat, kann sogar ein Schild mit der Aufschrift: ”Dieses Beet wird in Patenschaft gepflegt” beantragen. Nicht nur schön anzusehen, sondern sicherlich auch interessant für Passanten, welche Grünfläche nun von Einwohnern gepflegt wird.

Insgesamt gibt es in Bonn etwa 630 Beete im öffentlichen Raum, die in einer Grünpatenschaft gepflegt werden. Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, das Grünbeet mit mehreren Personen gemeinsam zu betreuen. Gemeint sind hierbei zum Beispiel Vereine, Schul- oder Straßengemeinschaften. Man kann jedoch auch klein anfangen. Als Grünbeete gelten nicht nur Baumbeete sondern auch Pflanzenkübel oder Grünflächen.

Auf der Webseite https://anliegen.bonn.de unter Leistungen sind weitere Informationen aufgeführt, und unter der Option Anliegen können Grünpatenschaften beantragt werden. Oder Sie melden sich direkt beim Amt für Stadtgrün. Die einzelnen sind: Zuerst melden Sie sich an, im Folgenden wird ein Termin an der gewünschten Grünfläche ausgemacht. Beim Treffen selbst werden den zukünftigen Paten alle Eckpunkte genannt und schlussendlich ist noch ein letztes Formular auszufüllen und zack – ein weiteres Baumleben kann vor dem Austrocknen gerettet werden.

Öffentlichkeitsarbeit

Bedauerlicherweise wird den Grünpatenschaften in Bonn wenig mediale Aufmerksamkeit geschenkt. Auf der offiziellen Startseite der Stadt Bonn (www.bonn.de) gibt es lediglich einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen. Andere Informationen für Interessierte sucht man vergebens, nur auf Umwegen gelangt man auf die eben genannte Webseite https://anliegen.bonn.de.

Ein ganz anderes Konzept verfolgt da die Stadt Nürnberg. Aber was genau macht Nürnberg nun anders als Bonn?

Nürnberg ist, was eine mögliche Baumpatenschaft angeht, sehr gut organisiert. Alle Informationen sind auf einer Seite gebündelt, ein umständlicher Suchaufwand bleibt dem Interessenten erspart. Zusätzlich werden einem bei offenen Fragen direkt Ansprechpartner vermittelt. Auch wenn auf der Webseite der Stadt Bonn im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für die Bäume noch Nachbesserungsbedarf besteht, findet man trotz dessen vielversprechende Umweltinitiativen. Beispiele wären hier die Baumschutzaktivitäten im Mackeviertel und das langfristig angelegte Projekt Bonn blüht und summt von Bonn im Wandel.

Auch das Ökozentum Bonn engagiert sich als Baumpate. Auf der Baumscheibe unter den Sommerlinden (siehe Fotos oben) soll eine Wildblumenwiese entstehen.

 

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