Schwerpunkt Artenvielfalt

22. Juni 2021 | Nachhaltigkeit, Ausgabe 3/2021 Artenvielfalt, Ralf Wolff | 0 Kommentare

Artenschutz im Land NRW stützen

Ralf Wolff

Die Entwicklung der Artenvielfalt in den Blick zu nehmen ist heute mehr denn je nicht nur Aufgabe der Experten und Wissenschaftler, sondern auch jeder/jedes Einzelnen und der Politik. Langzeitdaten deuten leider einen dramatischen Artenschwund in der Fläche an. Da die Landesregierung NRW nicht handelt, haben die Umweltverbände die Volksinitiative Artenvielfalt initiiert. Das Quorum ist erreicht. Mit Ihrer weiteren Unterschrift verleihen Sie den acht Forderungen an den Landtag (s. Abb.) mehr Nachdruck.

Wenn wir an Artenvielfalt denken, dann stellen wir uns insbesondere vor, die gefährdeten Arten der Roten Liste zu schützen. Bisher liegt der Fokus beim Artenschutz häufig auf der Bewahrung spezialisierter und seltener Arten.
Siedlungs- und Nutzungsdruck durch den Klimawandel nehmen in der Stadt und auf dem Land zu. Im stark bebauten Raum ein Ausgleichsrefugium für die Arten der Roten Liste zu finden ist schwer, den ursprünglichen Biotopverbund wieder herzustellen gelingt selten.
Wissenschaftlich anerkannte Langzeitdaten des Entomologischen Vereins Krefeld konnten einen dramatischen Rückgang der Insekten-Biomasse an 63 Standorten in Schutzgebieten NRWs dokumentieren. Eine Folgestudie dieses Jahres belegt am Beispiel der Schwebfliegen, dass mittlerweile auch die Allerweltsarten bedroht sind. In dieser Lücke können dann durch den Klimawandel begünstigt wärmeliebende Arten Platz finden, aber nicht unbedingt die angestammte Funktion im Ökosystem einnehmen.
In Anbetracht dieses dramatischen Zustands unserer Ökosysteme fragen die Umweltengagierten, wann die Landesregierung NRW endlich handelt. Dass die Landesregierung NRW ihr Veto im Bundesrat gegen die Verabschiedung des Insektenschutzgesetzes von Bundesumweltministerin Schulze angekündigt hat, macht den Unwillen der hiesigen politischen Exekutive in Sachen Artenschutz mehr als deutlich.
Andere Landtage zeigen, was Volksbegehren für die Artenvielfalt erreichen können.
Zum Beispiel integriert das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz seit Januar dieses Jahres die Forderungen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Auch der „Niedersächsische Weg“ begann noch 2020 mit neuen Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetzen, die wesentliche Teile des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens „Artenvielfalt Jetzt!“ beinhalten.
Schließlich haben die Umweltverbände BUND, NABU und LNU in NRW acht Handlungsfelder mit dringendem Handlungsbedarf formuliert und für die Volksinitiative Artenvielfalt NRW schon jetzt die notwendige Unterstützung gesammelt.

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