Klimanotstandsbeschluss in Bonn

9. Juni 2020 | Ausgabe 3 / 2020 Spiritualität, Nachhaltigkeit | 0 Kommentare

Was ist seitdem passiert?

Zurzeit gibt es medial nur ein wichtiges Thema: Die Coronakrise, COVID-19, Quarantäne. Die Menschen sind besorgt und teilweise in Panik. Jeden Tag hören wir Nachrichten über die neuen Zahlen von Infizierten und Todesopfern auf der ganzen Welt. Jeder Mensch merkt: „Das ist wichtig und betrifft mich!“ und ist deswegen auch mit drastischen Maßnahmen einverstanden. Langfristig wird dies auch bei den Folgen des Klimawandels der Fall sein. Müsste die Politik nicht schon seit langem in der Klimapolitik genauso resolute und effiziente Maßnahmen treffen, wie sie es derzeit in Zeiten der COVID-19 Epidemie tut? Die Folgen des Klimawandels werden auf lange Sicht bei Weitem gravierender sein und Maßnahmen erst bei Eintreten der Folgen zu ergreifen, wird zu spät sein. Verständlicherweise ist der Klimawandel zurzeit kein Thema in den Medien, aber er wird wieder eines werden und bleibt weiterhin die große langfristige Herausforderung der Menschheit.

Andreas Huckschlag

Am 16. April 2019 stellten Fridays for Future Bonn, Parents for Future Bonn und die Klimawache Bonn den Antrag zur Ausrufung des Klimanotstandes. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits bekannte Städte wie Los Angeles, Vancouver, London und Basel den Klimanotstand ausgerufen. Mittlerweile sind diesem Beispiel knapp 70 deutsche Städte gefolgt. Konstanz hat als erste Stadt in Deutschland die Initiative ergriffen und ist auch heute noch Vorreiter in klimapolitischen Maßnahmen.

Die Bonner Antragssteller forderten in erster Linie die Anerkennung der Eindämmung des Klimawandels und seine schwerwiegenden Folgen als Aufgabe an höchste Priorität zu setzen. Damit fordern sie, dass die kommunale Selbstverwaltung Bonns alle Entscheidungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Klima sowie auf die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit trifft. Dabei sollen die Optionen bevorzugt werden, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. Für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels soll sich die Stadt an den Berichten des Weltklimarats (IPCC) insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen orientieren.

Wichtig ist, dass dieser Klimanotstand hinsichtlich des Notstandbegriffes symbolisch verstanden werden muss, da er keine Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein kann.

In der ersten Stellungnahme der Verwaltung auf den zivilgesellschaftlichen Antrag vom 16. April 2019 teilte sie die Ansicht der Antragsteller, die Treibausgasemissionen schnellstmöglich und massiv zu reduzieren.

Bonn ruft den Klimanotstand aus

Am 4. Juli 2019 tagte schließlich der Stadtrat zur Ausrufung des Klimanotstands gemäß des eingebrachten Bürgerantrags. Der Rat schloss sich dem Bürgerantrag an und rief den Klimanotstand aus: www.bonn.de/pressemitteilungen/2019/juli/rat-der-stadt-bonn-erklaert-klimanotstand.php

Am 5. Juli 2019 teilte die Stadt Bonn mit, dass der Klimanotstand ausgerufen ist. Der OB Sridharan erklärte: „Die Ausrufung des Klimanotstands für Bonn ist ein symbolischer Akt in diesem Sinn, dem jetzt Taten folgen müssen. Die Verwaltung wird hierzu konkrete Vorschläge unterbreiten.“ Man wird den Bürgermeister auch an diesen Worten messen müssen. Wird er alles dafür tun, dass schnell Taten folgen? Mehr als ein Jahr liegt schließlich zwischen dem Ausrufen des Kimanotstandes und den kommenden Kommunalwahlen am 13. September 2020 – also genug Zeit, um glaubhaft zu zeigen, dass es eben nicht nur beim symbolischen Akt bleibt. Also schauen wir uns an, was seit dem 4. Juli 2019 passiert ist und in die Wege geleitet wurde. Schließlich haben OB, die Verwaltung und der Rat den Auftrag, dass alle Entscheidungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Klima sowie auf die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit getroffen werden sollen.

Wie geht es weiter?

So erklärte die Verwaltung in einer Mitteilungsvorlage vom 19. September 2019, dass sie bis zum Ende des Jahres 2019 mit konkreten Vorschlägen auf die Politik zukomme: „Aus diesem Grund wurde unmittelbar nach der Sommerpause eine verwaltungsinterne Abfrage zur Sammlung von Vorschlägen gestartet und daraufhin eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ihre Arbeit bereits aufgenommen hat und nun daran arbeitet, die Vielzahl der Ideen auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und in eine kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung zu unterteilen [im Ursprungszitat: clustern]. Mit dem Ergebnis wird die Verwaltung voraussichtlich bis Ende des Jahres auf die Politik zukommen.“

In seiner Sitzung vom 3. September 2019 setzte der Verwaltungsvorstand diese Arbeitsgruppe Klimanotstand ein, um das weitere Vorgehen und den Beteiligungsprozess zu koordinieren und inhaltlich zu begleiten.

Damit waren schon zwei Monate seit Ausrufung des Klimanotstands vergangen, bis eine Arbeitsgruppe gegründet wurde.

Bonn bis 2035 klimaneutral (zuvor: 2030)

Infolgedessen hat die SPD-Fraktion einen Antrag eingereicht, welcher fordert, dass die Stadt bis 2030 klimaneutral wird. Weitere Forderungen waren die Optimierung der Energiekonzepte für städtische Neubauten mit einer in der Jahresbilanz klimaneutralen Versorgung bei stetig wachsendem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energiequellen sicherzustellen, Anreize für den Verzicht auf den fossilenergetisch angetriebenen Individualverkehr zu geben, das Umsteigen in den ÖPNV attraktiver zu machen sowie bis zum Zeitpunkt der Klimaneutralität eine Kompensation von Treibhausgasen durchzuführen.

Oberbürgermeister Sridharan machte den Änderungsvorschlag „2030“ durch „spätestens 2035“ zu ersetzen. So stimmte dann die Mehrheit in der Ratssitzung vom 7. November 2019 für diesen geänderten defensiveren Antrag. An dieser in die Länge gestreckten Zielmarke, klimaneutrales Bonn bis 2035, werden der jetzige OB und die kommenden OBs die Klimaschutzmaßnahmen ausrichten müssen. Es muss klar ersichtlich werden, wie bis 2035 Klimaneutralität erreicht werden soll. In der kommenden Kommunalwahl gilt es zu beobachten, wie die jeweiligen Kandidaten sich vorstellen, dieses Ziel zu erreichen (dann dazu BUZ September/Oktober 2020, Schwerpunkt Kommunalwahl)
www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=497&refresh=false, abgerufen 12.04.2020

Klimaschutzbeirat im November 2019

Am 13. November 2019 tagte der neu zusammengestellte Klimaschutzbeirat. Sogleich empfahl er jährliche Klimaschutzziele bis 2035 aufzustellen. Es sei zu prüfen, inwiefern Kompensation bei Nichterreichen der jährlichen Ziele geleistet werden kann. Ferner sei zu prüfen, wie mit einem Beteiligungskonzept möglichst viele Bevölkerungsgruppen zur Mitarbeit am Klimaschutz bewegt werden können. Auch bietet der Beirat inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung dieser Empfehlungen an.

Es wird weiterhin interessant sein, zu verfolgen inwiefern die Verwaltung und der Stadtrat auf die inhaltliche Unterstützung zurückgreifen werden, schließlich kann der Klimaschutzbeirat eine enorme Expertise anbieten.

Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung

Am 12. Dezember 2019 beschloss der Stadtrat das aktuelle Leitbild, welches aus dem Jahre 2008 stammt, mit den Aspekten Klimaschutz und Klimaanpassung zu ergänzen. Dieses hatte zum Ziel bis 2050 CO2-Neutralität zu erreichen. Die Energieversorgung sollte bis dahin nahezu vollständig auf regenerative Energien umgestellt werden. Aus dem Ratsbeschluss „Klimaneutralität bis 2035 (1912579)“ folgend, beschloss der Rat das Leitbild zu verändern und fortan das Ziel „Die Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral“ auszugeben. Ein Instrument soll die Kompensation nicht reduzierbarer CO2-Emissionen darstellen.

Die Verwaltung teilte dem Rat mit, dass die Arbeitsgruppe Klimanotstand über 300 Maßnahmenvorschläge erreicht haben. Diese würden von der Verwaltung nach Umsetzbarkeit und Erfordernis eines politischen Beschlusses unterteilt. Im Laufe des Jahres 2020 sollte dann ein fertiger Maßnahmenkatalog vorgestellt werden. Bis dahin würden die Maßnahmen die zuständigen Ämter durchlaufen und auf ihre Machbarkeit untersucht werden. Die Maßnahmen, für die keine politische Beschlussfassung erforderlich ist, können nach Verabschiedung des Katalogs direkt umgesetzt werden.

Vorstellung des Maßnahmenkatalogs

Am 22. Januar schon stellten Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Stadtbaurat Helmut Wiesner diesen Maßnahmenkatalog vor. Hierbei betonte der Oberbürgermeister, dass der Maßnahmen-
katalog noch keine Antwort darauf liefern wird, wie die Stadt Bonn bis 2035 klimaneutral werden kann. Sridharan kündigte an, die Rolle des Umweltamtes mit der Leitstelle Klimaschutz innerhalb der Verwaltung zu stärken. Das Umweltamt soll mit mehr Personal bedacht und noch stärker in klimaschutzrelevante Entscheidungen eingebunden werden. Auf der Homepage der Stadt Bonn heißt es: „Die Vorlage zum Maßnahmenkatalog soll in erster Lesung im Rat am 6. Februar behandelt und anschließend an den Umweltausschuss am 12. März verwiesen werden. In der Zwischenzeit erfolgt zudem die beratende Beteiligung des Bonner Klimaschutzbeirates.“

Der Maßnahmenkatalog selbst umfasst knapp 150 verschiedene Maßnahmen, welche derzeit in folgende sechs Kategorien unterteilt sind:

  • Solares Bonn
  • Klimaschonend Bauen und Wohnen
  • Nachhaltige Bundesstadt Bonn
  • Kommunale Gebäude und Stadtentwicklungskonzepte
  • Stadtmarketing und Kommunikation
  • Klimaanpassung

Zusätzlich werden die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und der Notwendigkeit eines politischen Beschlusses unterschieden.

Folglich gibt es

  1. Maßnahmen, die nach politischem Grundsatzbeschluss weiter ausdifferenziert und qualifiziert werden sollen,
  2. aktuell abgeschlossene, in Umsetzung oder Planung befindliche Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen und
  3. ein Maßnahmenprogramm, das von der Verwaltung in eigener Organisationshoheit umgesetzt wird.
Der Maßnahmenkatalog

Auch wird über den Umsetzungsstand des integrierten Klimaschutz-und Klimaanpassungskonzeptes informiert.

Besonders interessant sind die Maßnahmen von Punkt 1. Der Rat hat in seiner Sitzung die Verwaltung damit beauftragt diese aufgeführten Maßnahmen weiter auszudifferenzieren, zu qualifizieren und danach zur Beschlussfassung vorzulegen. Die geschätzten Kosten dieser Maßnahmen liegen bei fünf Millionen Euro und werden aus dem Doppelhaushalt von 2020/21 bereitgestellt. Davon fallen allein vier Millionen für das Handlungsfeld Solares Bonn an. Eine Million Euro werden für das 1000-Dächer-Programm veranschlagt. Dabei will die Verwaltung mit städtischen Gebäuden als gutes Beispiel vorangehen. Pro geförderter Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) soll ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro angeboten werden. Für die Ausbauinitiative Solares Bonn 2020 sollen knapp drei Millionen Euro ausgegeben werden. Hier heißt es, dass der überwiegende Teil des städtischen Strombedarfs in Bonn durch PV-Anlagen auf städtischen Dächern gedeckt werden könnte.

Zusammen mit dem Verband Eurosolar soll ein Konzept für die verstärkte Installation von PV-Anlagen in Bonn entwickelt und umgesetzt werden. Darauf aufbauend möchte die Stadt ein Beratungsangebot starten, um Interessierte von der Erstinformation bis zur Installation der Anlage zu begleiten. In die Kostenkalkulation werden auch Beratungsleistung der privaten Wohneigentümer, die Schaffung einer Projektstelle in der Leitstelle Klimaschutz sowie Investitionskosten für städtische Leuchtturmprojekte mit einberechnet. Somit umfassen allein diese beiden Maßnahmen schon 80 Prozent des Budgets für den Doppelhaushalt (siehe abgerufen 12.04.20):

https://www.bonn.de/pressemitteilungen/januar/klimanotstand-in-bonn-stadt-stellt-massnahmenkatalog-vor.php

www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=3915&refresh=false

In der Stadtratssitzung vom 6. Februar war  die Vorstellung dieses Maßnahmenkatalogs einer der Hauptpunkte auf der Tagesordnung. So gab es hier die meisten Redebeiträge der Ratsmitglieder als Vertreter*innen der Bonner kommunalen Selbstverwaltung.

Dabei wurde unter anderem kritisiert, dass die fünf Millionen Euro zu wenig seien, der Maßnahmenkatalog viel ambitionierter sein müsste und die Maßnahmen schneller umgesetzt werden müssten.

Klimaschutzbeirat im Februar 2020

Am 11. Februar 2020 tagte der Klimaschutzbeirat zum ersten Mal im neuen Jahr im Alten Rathaus. Um einen Eindruck von der Arbeit des Klimaschutzbeirats und seinem Einfluss zu gewinnen, verfolgte ich (siehe Infobox Praktikum) dessen Debatte um den vorgelegten Maßnahmenkatalog der Stadtverwaltung. An diesem Dienstag hat der Beirat hauptsächlich an dem Dokument zur Kommentierung des aktuellen Maßnahmenkatalogs der Stadtverwaltung gearbeitet.

Es stellte sich als sehr schwierig für den Beirat dar, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Insgesamt brauchten die Beiratsmitglieder mehr als zwei Stunden, um sich auf eine Ausformulierung ihres Kommentars zu verständigen. Oftmals wollten sich die Vertreter*innen der Handwerkskammer und der IHK den Formulierungen nicht anschließen. Gerade bei dem Kritikpunkt, dass insbesondere Verkehr/Mobilität als eigenes Handlungsfeld aufgenommen werden sollte, stimmten sie dafür den Bereich Verkehr aus der Kommentierung auszuklammern, da in der kurzen Zeit keine Abstimmung innerhalb ihrer Organisationen möglich war. Es entstand der Eindruck, dass sie einen politik-kritischen Beirat ein wenig ausbremsen und ihre Interessenspolitik über die verhandelte Sache stellen.

Empfehlungen des Rates

Ganz allgemein kritisierte der Klimaschutzbeirat, dass angesichts des Katalogumfanges die Frist zur Kommentierung bei weitem nicht ausreichend war. Dementsprechend forderten sie, die zu kommentierenden Dokumente zukünftig sofort nach Erstellung zu erhalten. Aufgrund Zeitmangels sah sich der Klimaschutzbeirat nicht imstande eine Kommentierung, Zustimmung oder Ablehnung der Einzelmaßnahmen zu verabschieden. Dies ist schade und kontraproduktiv, da der Klimaschutzbeirat über die nötige Expertise verfügt. So sprach er nur allgemeine Empfehlungen aus. Demnach empfiehlt der Klimaschutzbeirat die Einbettung der Einzelmaßnahmen in einen auf Klimaneutralität bis 2035 ausgerichteten Gesamtplan. Zwingend sei, dass der Gesamtplan jährliche Zwischenziele für jedes Handlungsfeld aufführt, die regelmäßig überprüft werden (Monitoring) und bei Zielverfehlung durch die Stadt kompensiert werden müssen.

Des Weiteren empfiehlt der Rat, Handlungsfelder mit hoher Hebelwirkung vorrangig zu bearbeiten. Verkehr/Mobilität solle als eigenes Handlungsfeld aufgenommen werden. Die quantitative Bewertung der Maßnahmen im Hinblick auf die insgesamt zu erreichende Emissionsminderung sei vorzunehmen. Außerdem verlange die Umsetzung ein höheres Finanzvolumen, bestenfalls aus Bundes- und/oder Landesförderung, hieß es. Eine langfristig angelegte Beteiligung und Mitwirkung der Bürger*innen und Stakeholder (an der Umsetzung interessierte Interessensgruppen) sei wichtig. Der letzte Punkt wurde noch durch einen Vortrag von Bonn im Wandel unterstrichen: Dr. Gesa Maschkowski von Bonn im Wandel e. V. stellte den von Bonn im Wandel initiierten Bürgerantrag „Bonn4Future – Wir fürs Klima“ vor:

www.bonnimwandel. de/bonn4future-wir-fuers-klima-buergerantrag/.

Vernetzungstreffen der Umweltvereine

Der Autor und Praktikant des Ökozentrum Bonn nahm am Vernetzungstreffen der Bonner Umweltverbände teil. Die zivilgesellschaftlichen Akteur*innen der Klimawache Bonn luden dazu ein. Zu diesem Treffen zwecks Vernetzung und Austausch über weitere zivilgesellschaftlichen Eingaben in die Bonner Klimaschutzpolitik fanden sich verschiedene Nichtregierungsorganisationen (NRO) mit Bezug zu Umwelt und Klima ein. Themen waren unter anderen der Planungsstand des im Vergleich zum städtischen Katalog deutlich ambitionierterem Maßnahmenkataloges von den Parents und Fridays For Future und der Klimabürgerantrag, welcher von der Klimawache und Bonn im Wandel eingereicht wurde. Des Weiteren wurde von der Citizens Climate Lobby Bonn über ein 25-minütiges Gespräch mit dem Oberbürgermeister Sridharan berichtet (nachlesbar auf Facebook). Zuletzt gab es einen Vortrag von Extinction Rebellion (XR) über Bürger*innenbegehren und Bürger*innenversammlungen für mehr Demokratie. Die NROs und Umweltinitiativen fordern in die Arbeit und Pläne der Verwaltung eingebunden zu werden und wollen, dass die Bürger*innen, welche die Maßnahmen ja auch tragen, an diesem Prozess teilnehmen können. Für eine effiziente Klimapolitik müsse man alle mit ins Boot nehmen.

Es war sehr interessant, die Sichtweise der NROs über die Politik kennenzulernen und den regen Diskussionen innerhalb der NGOs zu folgen.

Am 4. März 2020 wurde der Bürgerantrag eingereicht und auch angenommen. Daraufhin erklärte der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen und Lokale Agenda: „Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah gemeinsam mit den im Bürgerantrag genannten Akteuren einen Vorschlag zu entwickeln, der dem Beirat Bürgerbeteiligung und dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Neben den Angaben zum Verfahren, den Verantwortlichkeiten, den fachlichen Inhalten und einem Zeitplan sind in dem Vorschlag auch die zu erwartenden Kosten abgebildet.“

Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (März 2020)

Am 12. März 2020 tagte der Umweltausschuss und sollte sich beispielsweise mit dem ausdifferenzierten Maßnahmenkatalog sowie zwei sehr konstruktiven Änderungsanträgen von der Linken und der SPD-Fraktion befassen.

https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to010?SILFDNR=148&refresh=fals, abg. 12.04.20

Nachdem diese drei Anträge (Beschlussvorlage und zwei Änderungsanträge) in der Ratssitzung vom 6. Februar an den Umweltausschuss verwiesen wurden, entschied der Ausschuss diese Punkte von der Tagesordnung abzusetzen und in die nächste Sitzung zu vertagen. Es wäre sehr wichtig gewesen, die Verwaltungsvorlage sowie die parteipolitischen Änderungsanträge zu behandeln, so dass diese dann beschlussfähig in der Ratssitzung vom 26. März 2020 vorliegen. Die Beteiligten haben die Ratssitzung  allerdings aufgrund der Lage um COVID-19 abgesagt. Nicht nur für diese nötigen Entscheidungen ist die Absage sehr ärgerlich. Somit wird es nun noch länger andauern, bis die vorgestellten Maßnahmen (von Punkt 1, siehe oben) durchgeführt werden können.

Das Presseamt gab am 26. März zur Sitzungsfolge folgende Auskunft:

Frage: Wie wird mit der Absage der Ratssitzung vom 26. März umgegangen? Kann diese Sitzung eventuell online und digital stattfinden?

Antwort: Derzeit sind zur Eindämmung der Übertragung von SARS-CoV-2 (Coronavirus) sämtliche Ausschuss-, Unterausschuss-, Beirats-und Kommissionssitzungen sowie die Sitzungen der Bezirksvertretungen, des Integrationsrates und des Stadtrates bis zum 19. April abgesagt. Eine Sitzung oder Beschlussfassung per Videokonferenz oder im Umlaufverfahren ist nicht zulässig.

Frage: Werden alle Entscheidungen aufgeschoben bis der Rat wieder tagen kann?

Antwort: Grundsätzlich werden die Entscheidungen verschoben, bis wieder eine Sitzung stattfinden kann. Nicht aufschiebbare Beschlüsse müssen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gefasst werden. Hierbei sind allerdings sehr strenge Maßgaben der Gemeindeordnung anzuwenden, um den Umfang der Dringlichkeitsentscheidungen möglichst gering zu halten. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Unterschrift des Oberbürgermeisters und eines Stadtverordneten. Zurzeit stimmen sich Verwaltung und Politik ab, wie mit Sitzungen nach den Osterferien umgegangen werden kann.

Stadtratssitzung vom 26.03.2020 abgesagt – Wie geht es weiter?

Tagen der Rat und der Umweltausschuss nicht, so können auch die Maßnahmen, die einen politischen Beschluss vom Rat benötigen nicht durchgeführt werden. Die Absagen sind zwingend erforderlich in der derzeitigen Situation, allerdings sind auch die Maßnahmen absolut erforderlich, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Die Corona-Krise als auch die Folgen des Klimawandels sind von schlimmen Ausmaßen und müssen gleichermaßen mit höchster Dringlichkeit behandelt werden.

Die COVID-19 Pandemie ist für die Politik und die Menschen sehr nah und greifbar, der Klimawandel dagegen scheint dies noch nicht zu sein, nur wird es dann zu spät sein, wenn er eben genauso greifbar ist.

Die Maßnahmen des Klimaschutzes sind vorbeugende Maßnahmen, die die extremen Wetterlagen vom Menschen fernhalten. Spürbar wurde dies beim Hochwasser in Bad Godesberg. Nach diesem Ereignis war der Handlungsdruck auf die Politik auch sehr direkt und greifbar, verpuffte aber wieder. Die Gesundheit des Menschen ist zurzeit durch die Corona-Krise direkt angegriffen und an vielen Stellen merken die Behörden, dass man präventiv schon viele Maßnahmen hätte tätigen können (Krankenhauspersonal aufstocken, Vorrat von Desinfektionsmitteln und Schutzmasken, etc.) In Zukunft haben auch die Folgen des Klimawandels großen Einfluss auf die Gesundheit des Menschen. Genau aus diesem Grund ist es wichtig, dass die präventiven Maßnahmen jetzt auch mit höchster Dringlichkeitsstufe anlaufen. Beim Klimawandel haben wir nur die Option der präventiven Maßnahmen.

Die Verwaltung hat mit dem Maßnahmenkatalog auch nach Meinung von Experten einen guten ersten Schritt gemacht.

Fazit

Nun stellen sich mehrere Fragen: Sollte dieser Katalog nicht schon von Anbeginn viel ambitionierter sein und viel schneller umgesetzt werden? – Warum ist er nicht in einen Gesamtplan zur Klimaneutralität bis 2035 eingearbeitet? – Sind die geplanten fünf Millionen Euro aus dem Doppelhaushalt 20/21 nicht eigentlich viel zu wenig? – Verhindern die vielen bürokratische Hürden eine effiziente Klimapolitik?

Und die überaus wichtige Frage: Warum wird so lange gewartet, um das Handlungsfeld Verkehr/Mobilität in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen, wie es schon seit langem gefordert wird?

Gerade hier sehen wir zurzeit, wie schnell gehandelt werden kann, wenn es nötig ist.

Dieser Artikel erschien in der BUZ-Ausgabe Mai/Juni 2020.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Beitrag teilen

Verbreite diesen Beitrag!