Nachhaltig planlos

1. Mai 2018 | Nachhaltigkeit, Politik | 0 Kommentare

Landwirtschaft im Koalitionsvertrag

72 mal. So oft wird das Wort „nachhaltig“ im aktuellen Koalitionsvertrag aufgeführt. Auch im Abschnitt zur Landwirtschaft wird dieser Begriff geradezu inflationär gebraucht. Doch was steht wirklich drin? Die Themenbereiche und Ziele sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Eine gewisse Unübersichtlichkeit und Sprunghaftigkeit zwischen den Themenbereich ist der offziellen Vorlage geschuldet. Bei der Lektüre stellt sich die Erkenntnis ein, dass hier mitunter andere Interessen und nicht die viel zitierte Nachhaltigkeit die Feder führten.

Ein Schwerpunkt der Arbeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung – liegt in der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Hierbei soll „eine marktfähige Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel nachhaltig produziert“ im Fokus stehen und auf EU-Ebene gefördert werden. Konkreter wird es nicht. Im Bereich der Ökologischen Landwirtschaft strebt die Bundesregierung eine 20%-Marke an, d.h. 20% der landwirtschaftlichen Nutzfläche sollen auf ökologischen Anbau entfallen. Gemäß der 2017 vorgestellten „Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau“ lag der Anteil zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bei 6,5% (Stand 2015). Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „einen Flächenanteil von 20 Prozent nachfrageorientiert und bei Ausbau der Forschung bis zum Jahr 2030 (…) erreichen“. Zudem wird auf die bereits laufende Eiweißpflanzenstrategie (letzte Legislaturperiode) verwiesen, wonach der Anbau heimischer Eiweiß-liefernder Feldfrüchte attraktiver werden soll.

Bei Regenwald-gefährdenden Rohstoffen wie Palmöl, Kakao und Soja sollen Initiativen für „entwaldungsfreie“ Lieferketten unterstützt werden; eigene Maßnahmen legt die Koalition hier nicht vor. Der Themenbereich „Ackerbaustrategie und Insektenschutz“ bietet inhaltlich kaum etwas, das man hier wiedergeben könnte. Weder existiert die angesprochene Ackerbaustrategie, noch wird konkretisiert, welche Maßnahmen für den Insektenschutz ergriffen werden sollen. Die Pläne dazu und eine „Nationale Biodiversitätsstrategie“ will die Bundesregierung bis Mitte der Legislaturperiode vorlegen. Rückblick: Die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ (2007) formulierte Ziele wie die Schaffung von Wildnisgebieten auf 2% der Fläche Deutschlands (Stand 2013 0,7%) und „Bis 2010 ist der Rückgang der heute vorhandenen Vielfalt wildlebender Arten aufgehalten.“ Angesichts des massiven Artenrückgangs bei Insekten, Singvögeln uvm. in den letzten Jahren kann man nur hoffen, dass die geplanten neuen Strategien zügig entstehen und mehr Erfolg haben.

Thema Pflanzenschutzmittel: Die einzelnen Aussagen dazu fnden sich im Koalitionsvertrag an unterschiedlichen Stellen. So werden glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel unter „Umwelt und Klima“ geführt, während Zulassungsverfahren unter „Landwirtschaft und Ernährung“ zu fnden sind. Konkret fährt die die Bundesregierung in Sachen Glyphosat eine „Minimierungsstrategie“. So soll die Verwendung massiv eingeschränkt werden. In einer Erklärung der Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung,

Julia Klöckner, vom 18. April 2018, führt sie jedoch zahlreiche Ausnahmen an, in denen der Einsatz in der Landwirtschaft möglich sein wird: In Jahren mit zu erwartenden schlechten Ernten, auf Feldern mit Saumhecken, bei erosionsgefährdeten Böden, bei hartnäckigen Unkräutern usw. Weiterhin sollen die Zulassungsbehörden für Pflanzenschutzmittel aufgestockt werden, um zügigere Zulassungen zu erreichen. Im Bereich der Nutztierhaltung setzt die Koalition auf das Tierwohllabel. Diese Produktkennzeichnung soll Verbrauchenden die Herkunft des Fleisches besser sichtbar machen. „Der Mehraufwand (für die Landwirte) soll honoriert werden.“ Täglich werden in Deutschland etwa 60 Hektar Fläche durch Bauvorhaben versiegelt. Die große Koalition sagt dazu: „Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren.“ Die konkreten Pläne, dies zu erreichen, müssen erst noch entstehen.

Ein letzter Punkt, der hier angesprochen werden soll, ist das geplante Maßnahmenpaket der neuen Regierung zur „letalen Entnahme von Wölfen“. Dazu soll die EU-Kommission aufgefordert werden, den Schutzstatus des Wolfes zu prüfen. Dabei geht aus dem Koalitionsvertrag hervor, dass der Maßnahmenkatalog zum Abschuss von Wölfen unabhängig von dem Ergebnis der EU-Kommission entwickelt werden soll. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass hier ganz offensichtlich ein einheitlicher Plan fehlt. Die Anordnung der Themen im Vertrag ist so konfus wie inhaltlich unkonkret. Es gibt wenig Neues. Wo Tierwohl der Marktorientierung unterliegt, wo das eindeutige Nein zu Glyphosat ausbleibt, wo ganzheitliche Konzepte zu Ackerbau und Insektenschutz fehlen und wo Wölfe wieder zum Abschuss freigegeben werden sollen, ist der Begriff der Nachhaltigkeit mehr als fehl am Platz.

Kathrin Schlüßler

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