Das Thema „Klima“ im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, der insgesamt aus 177 Seiten besteht, werden unter Punkt „XI Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen“ auf gerade einmal knapp sieben Seiten die Punkte Umwelt und Klima behandelt. Im Folgenden soll vor allem der Bereich „Klima“, für den EINE Seite zu reichen scheint, genauer unter die Lupe genommen werden. Was wollen CDU, CSU und SPD in den nächsten vier Jahren hinsichtlich des Klimaschutzes erreichen?
Cynthia Roggenkamp
Im Folgenden werden einzelne Textpassagen aus dem Koalitionsvertrag aufgeführt und im Anschluss bewertet.
„Wir bekennen uns zu den national, europäisch und im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 für alle Sektoren. Deutschland setzt sich gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen dafür ein, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen.“
Wie die Ziele des Klimaschutzabkommens konkret erreicht werden sollen, bleibt jedoch offen. Es werden keine Maßnahmen aufgezeigt, wie Deutschland das zwei Grad- bzw. das 1,5 Grad-Ziel umsetzten möchte.
„[…] und werden Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen.“
Damit wird das erste Ziel für 2020 mehr oder weniger. Stattdessen wird das langfristige Ziel 2030 ins Auge gefasst. Dieses soll durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie eine Steigerung der Energieeffizienz unter den Prämissen „Versorgungssicherheit“, „Sauberkeit“ und „Wirtschaftlichkeit“ ohne „Strukturbrüche“ erreicht werden. Aber auch hier fehlen jegliche konkretere Pläne, die über diese schwammig formulierten Maßnahmen hinausgehen.
„Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ […] einsetzten, die […] bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm […] erarbeiten soll.“
Damit wird die Verantwortlichkeit für dieses wichtige Zukunftsthema erst einmal “ausgelagert“ und an eine Kommission übergeben. Anstatt selbst Maßnahmen festzusetzten, werden Akteure aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Umwelt, Gewerkschaften, etc. beauftragt ein Programm zu erarbeiten. Dieses soll die folgenden, verschiedenen Maßnahmen enthalten:
- Reduzierung der Lücke zur Erreichung des Reduktionsziels bis 2020
- Erreichung des 2030-Ziels für den Energiesektor
- Ausarbeitung eines Plans zur Reduzierung sowie Beendigung der Kohleverstromung (inkl. eines Abschlussdatums)
- Ausarbeitung einer finanziellen Absicherung für den unumgänglichen Strukturwandel sowie Bereitstellung eines Fonds für betroffene Regionen
Jedoch wäre es vor allem für einen zukünftigen Kohleausstieg wichtig, wenn die Regierung selbst ein konkretes Datum vorgibt (wie beim Atomausstieg) und dieses nicht von einer Kommission ausarbeiten lässt.
„Auf dieser Grundlage wollen wir ein Gesetz verabschieden, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Wir werden 2019 eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden.“
An dieser Stelle wird es im Koalitionsvertrag etwas konkreter. Mit 2019 wird ein Zeitpunkt festgelegt, zu dem ein verbindliches Gesetz verabschiedet werden soll. Wie dieses dann aussehen wird, bleibt abzuwarten. Zudem ist zu befürchten, dass die Erreichung des 2030-Ziels dadurch erschwert wird, dass schon das 2020-Ziel verfehlt werden wird.
„Die Nationale Klimaschutzinitiative wird fortgesetzt.“
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums werden seit 2008 Klimaschutzprojekte in Deutschland initiiert und gefördert. Bis Ende 2017 wurden insgesamt ca. 25.000 Projekte mit einem Volumen von rd. 790 Mio. € durchgeführt, was wiederum zu weiteren Investitionen in diesem Bereich geführt hat. Anhand der NKI werden Anreize für Kommunen, Unternehmen und Verbraucher geschaffen, um einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Daher ist es begrüßenswert, dass diese Initiative weiterhin verfolgt wird.
„Den EU-Emissionshandel wollen wir als Leitinstrument weiter stärken. Unser Ziel ist ein CO2-Bepreisungssytem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst.“
Der EU-Emissionshandel ist ein Instrument der Europäischen Union, um die Treibhausgasemissionen zu senken. Dazu werden Emissionsrechte bzw. Zertifikate ausgegeben (teilweise kostenlos, teilweise werden diese versteigert), mit denen anschließend gehandelt wird. Die Menge an Rechten wird dabei kontinuierlich gesenkt. Grundsätzlich verfolgt das Instrument ein positives Ziel, jedoch bestehen scherwiegende Probleme darin, dass sich zu viele Zertifikate auf dem Markt befinden und die Preise für diese dadurch zu niedrig sind. Somit bestehen kaum Anreize für Investitionen in klimafreundlichere Technologien.
Anfang des Jahres hat die EU nun eine Reform auf den Weg gebracht, um durch eine Senkung der verfügbaren Menge um jährlich 2,2 % (ab 2021) sowie die Löschung bzw. Einfrierung von 2 Mrd. Zertifikaten die Preise zu steigern (von ca. 8,50 auf 35,00 €). Ein CO2-Bepreisungssystem, welches global umgesetzt werden soll bzw. die G20 umfasst ist an sich begrüßenswert, jedoch kaum umsetzbar. Allein eine Einigung bei den G20-Staaten zu erreichen dürfte schwierig werden. Zudem verstreicht bei einem solchen Prozess wertvolle Zeit.
„Wir gewährleisten die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere energieintensiver Industrien, sichern damit unsere integrierten Wertschöpfungsketten und sorgen für einen umfassenden Schutz vor carbon leakage.“
Unter „Carbon leakage“ versteht man die Abwanderung von Unternehmen aufgrund von hohen Klimaschutzmaßnahmen und damit einhergehenden Kosten in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards. Inwieweit dies für Deutschland zutrifft, ist jedoch aufgrund fehlender belastbarer Zahlen nicht bewiesen. Daher besteht die Gefahr, dass dies als Anlass für geringere Klimaschutzmaßnahmen genommen wird.
„Wir bekennen uns zur deutschen Verantwortung für den internationalen Klimaschutz und sorgen für einen weiteren Aufwuchs der internationalen Klimaschutzfinanzierung durch Deutschland im Rahmen der Erhöhung der ODA-Mittel.“
ODA steht für „Official Development Assistance“ (deutsch: Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit), mit der Entwicklungsländer direkt oder über Organisationen unterstützt werden. Es ist wichtig, den betroffenen Ländern auch im Hinblick auf Klimaschutzprojekte zu helfen, jedoch sollte dies zusätzlich erfolgen und dafür keine anderen Mittel der Entwicklungshilfe gekürzt werden.
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