Jürgen Huber
Das für Montag, den 7. Februar geplante Fällen von 27 Bäumen in der rechtsrheinischen Rheinaue wurde von der Nordrheinwestfälischen Umweltministerin vorerst gestoppt. Die Ministerin hat die zur Fällung getätigten Vorgänge prüfen lassen. Nach der Prüfung hat sie die Bezirksregierung Köln angewiesen, die für Montag, 7. Februar geplanten Baumfällungen vorerst zu stoppen. Des weiteren wurde dazu aufgefordert, die Ausführungen der materiellen Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der naturschutzrechtlichen Befreiung unverzüglich zu ergänzen.
Die Bezirksvertretung Beuel wird sich auf eine weitere Sitzung zu dem Thema einstellen müssen. Die Oberbürgermeisterin wurde persönlich zu dieser Sitzung einbestellt, was nach Paragraph 13 der Bezirkssatzung möglich ist.
Um das „versehentliche“ Fällen der Bäume durch uninformierte Baumsäger zu verhindern, befinden sich am Montag, dem 7. Februar ab 7:00 Uhr diverse Initiativen und ein Infostand nahe des „Blauen Affen“.
Der Kommentar
Auf der linken Rheinseite wurde dieses Vorhaben durch die „Höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Köln“ unterbunden. Die geplante Radwegeverbreiterung in der linksrheinischen Rheinaue sei in der vorgelegten Planung naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig. Doch anders sieht es, warum auch immer, auf der rechten Rheinseite aus. Hier sollten am 7. Februar siebenundzwanzig Bäume für die Verbreiterung des Radweges fallen.
Grundsätzlich gehört nach der Meinung vieler Bürger*innen ein Radschnellweg nicht in einen Freizeit- und Erholungspark! Der Radschnellweg ist Teil des Programms „Emissionsfreie Innenstadt“ und wird vom Land mit mehreren Millionen Euro gefördert. Es sei die Frage erlaubt, warum Bäume, die CO2 verarbeiten, gefällt werden müssen, um einen Radweg zur Vermeidung von CO2 durch Umstieg der Autofahrenden aufs Rad zu bauen. Die Argumentation, dass ja eine Ersatzpflanzung erfolgt, ist halbherzig, denn um einen gestandenen und altehrwürdigen Baum zu ersetzen, bedarf es mehr als eines jungen Baumes. Abgesehen davon, dass er irgendwo gepflanzt werden kann. Gegen die notwendige Instandsetzung von Radwegen ist nichts einzuwenden, aber was hier geplant ist, kann eindeutig als unverhältnismäßig bezeichnet werden. Zum Einen kann von Radfahrenden verlangt werden, die Bäume sportlich zu umfahren. Zum Anderen gibt es alternative Routen. So könnte zum Beispiel die parallel verlaufende und nur wenige Meter entfernte Elsa- Brandström-Straße zur Fahrradstraße umgewidmet werden. Radwegbahnen auf dem benachbarten Landgrabenweg – sind verkehrstechnisch, klimatisch und für den Schutz der Bäume sinnvoller.
Wenn die Auffassung der amtierenden Ratskoalition von Verkehrswende darin besteht, einen Erholungspark mit einer drei Meter breiten Schneise für einen Radweg zu durchpflügen, ist das äußerst fragwürdig.
Verkehrswende ist nach meiner Meinung, dem motorisierten Individualverkehr den Raum zugunsten von Fußgänger*innen, Radfahrende und ÖPNV zu entziehen.
Im Wahlkampf noch klang unsere OB so: „In Bonn soll wieder die Teamarbeit eingeführt werden, im Dialog mit den Bürger*innen als auch in der Verwaltung.“ Heute ist davon nach den Erfahrungen einiger Initiativen, Bürger*innen als auch des Verfassers nichts mehr zu bemerken. Ein Brief aus dem Juli des vergangenen Jahres zur Flächenversiegelung blieb bis heute trotz mehrerer Erinnerungen unbeantwortet.
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