Im Namen der Kinder

1. Mai 2018 | Gesellschaft, Melanie Alessandra Moog, Politik | 0 Kommentare

Kinderrechte ins Grundgesetz

In der kommenden Legislaturperiode wollen die Regierungspartner CDU, CSU und SPD ein seit Jahren diskutiertes Thema fokussieren: Kinderrechte könnten bald umfassender formuliert werden. Dies geht aus dem aktuellen Koalitionsvertrag hervor, in dem das Vorhaben einen eigenen, wenn auch knapp formulierten Punkt auf der Agenda bildet. Wie gestaltet sich eine Zukunft, in der Minderjährigen in Deutschland deutlich mehr Rechtsansprüche zugestanden werden als bisher? Dieser Frage gehen eine Reihe von Verbänden, Organisationen und Parteien nach.

UN-Kinderrechtskonvention als Wegweiser

Bereits im Jahr 1989 wurde die richtungsweisende UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, seit 1992 ist sie in Deutschland anerkannt. Sie stellt ein Übereinkommen in Bezug auf die grundsätzlichen Rechte von Kindern dar. Fast 200 Staaten weltweit ratifizierten die Konvention zum Schutz und zur Förderung von Kindern: Das Recht auf Gleichbehandlung, Staatszugehörigkeit, Unversehrtheit, Freizeit und Spiel, auf Bildung und Fürsorge sowie gewaltfreie Erziehung sind nur einige der Aspekte, die die 20 Seiten starke und 54 Artikel zählende Erklärung enthält.
Im Einzelnen allerdings ist deutsches Recht noch weit von der konsequenten Umsetzung des Anspruchs entfernt, den die Kinderrechtskonvention formuliert: Im deutschen Grundgesetz sind Kinderrechte nicht explizit verankert.

Gesetzliche Einbindung von Kinderrechten

UNICEF, das Kinderhilfswerk und andere Organisationen setzen sich seit Jahren für eine rechtliche Neuerung des deutschen Grundgesetzes ein. UNICEF beispielsweise formuliert in der Stellungnahme „Eine Politik für Kinder“ konkrete Empfehlungen für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, die vonseiten der derzeitigen Regierungsparteien bisher vage bleiben. Und während die SPD die Integration von Kinderrechten im Grundgesetz etwa im GG-Artikel 6 zu Ehe und Familie für möglich hält, spricht sich die Union zwar für eine klare Formulierung von Kinderrechten aus, allerdings nur in Form eines allgemeinen Staatsziels.

Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung

Hervorgehoben und gesichert werden müsse laut UNICEF endlich etwa der grundlegende Status des Kindes als eigenständige Persönlichkeit, die einen Rechtsanspruch auf Entwicklung und Entfaltung besitzt – und zwar an prominenter Stelle im Grundgesetz.
Auch institutionelle Anlauf- und Beschwerdestellen für Kinder hält UNICEF für zukunftsweisend: Somit wären Wege gefunden, um Kindern, ihrem jeweiligen Alter gemäß, Möglichkeiten zur Artikulation und Durchsetzung ihrer Meinungen und Ansprüche zu bieten. Bislang bleiben Kinder in Fragen öffentlichkeitswirksamen Handelns nahezu ausnahmslos von ihren Bezugspersonen abhängig. Zur Gewährleistung der Wirksamkeit solcherlei Anlaufstellen für Kinder solle beispielsweise die unabhängige Monitoring-Abteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte ausgebaut werden. So könnten zusätzlich auch umfassende Datenmengen hinsichtlich der Vorstellungen und Bedürfnisse Heranwachsender gesammelt und ausgewertet werden, die erst dann auch stärker in politische Entscheidungen Eingang fänden.

Denn noch immer übersehen werde die Tatsache, dass jede politische Maßnahme indirekt auch die Kinder tangiert, während andererseits die Politik nicht grundlegend auf diese Gesellschaftsgruppe eingehen müsse.
Die Partei Die Linke hält allen voran in Bezug auf Kinderarmut die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz für einen entscheidenden Hebel zur wirkungsvollen Bekämpfung derselben: Mittels eines Grundrechts des Kindes auf einen angemessenen Lebensstandard lasse sich eine Rechtsgrundlage schaffen, die endlich zu konsequentem Handeln im Sinne des Kindswohls zwinge.

Kinderrechte in einer modernen Umwelt: zwischen Smartphone und Spielplatz

Wie gestalten sich mögliche Kinderrechte angesichts moderner gesellschaftlicher Entwicklungen? Die zwar grundsätzlich wegweisende UN-Kinderrechtskonvention umfasst schließlich Maximen, die sich auf das Kind und deren Umwelt der späten 80er Jahre beziehen.
Wie also wird es aussehen, falls eine größere Zahl von Kinderrechten gesetzlich verankert wird? Wird bald etwa ein Recht des Kindes auf ein Smartphone in unserem zunehmend digitalisierten Zeitalter denkbar? Ein Grundrecht auf den Zugang zu sozialen Medien und Computerkursen? Und, notwendigerweise, ein Recht auf den Schutz der sensiblen Daten solch junger Internetnutzer?
Auch Gesundheit, Entspannung und Wohlbefinden sind ein zentrales Thema unserer schnelllebigen Welt: Könnte es bald ein Kindergrundrecht auf prozentuale Grünflächen-Anteile auf Schulhöfen und in Kitas geben, ein Recht auf nachhaltig produzierte Lebensmittel, schadstofffreie Bekleidungsstücke für die Jüngsten und auf saubere Luft in einer städtisch geprägten Atmosphäre?

Ein neuer Blick auf Kind und Familie

Für den Straßenverkehr könnte die Rücksichtnahme auf Kinder beispielsweise eine größere Anzahl von Zebrastreifen und Hinweisschildern auf Schulwegen bedeuten.
Der städtische Haushalt könnte zudem in Schwimmbadsanierungen mit kindgerechter Ausrichtung investieren. Auch der Erhalt und die Modernisierung von Spiel- und Sportplätzen könnte stärker als zuvor in den Mittelpunkt rücken, um die Lebensqualität gerade von Kindern zu optimieren. Eine Stärkung der Kinderrechte fördert nicht zuletzt die Familien insgesamt und könnte deren Möglichkeiten zur Alltags- und Freizeitgestaltung nachhaltig verbessern – und damit auch deren Wahrnehmung durch die Gesellschaft in einem positiven Sinne verändern.
Der Reflexion über die Anpassung gesetzlicher Regelungen zum Schutz und zur Förderung von Kindern scheinen kaum Grenzen gesetzt – sie darf auch keine Grenzen kennen. Im Namen der kommenden Generationen, die sich noch nicht selbst schützen können, muss diskutiert und ein Stück Idealismus bewahrt werden: Im Rahmen des Gesetzes, im Namen der Kinder.

Und jetzt für Kinder: Aufgepasst!

Endlich mehr mitreden!

Bald bekommen wir Kinder vielleicht die Möglichkeit, gemeinsam mit den Erwachsenen mehr zu bestimmen: Unsere Meinung ist nämlich auch wichtig! Das haben jetzt auch viele Erwachsene erkannt.

Hallo, liebe Mädchen und Jungs! Hier erzähle ich euch ein paar spannende Sachen! Ich will nämlich mal versuchen, euch zu erklären, was in dem Artikel steht, den ihr gleich links neben diesem seht. Den möchte ich euch sozusagen in Kindersprache übersetzen, ohne viele schwierige Wörter. Und warum? Na, weil das Thema des Artikels auch für euch sehr interessant ist – darin geht’s nämlich um uns Kinder! Meine Eltern haben mir das Thema erklärt, und jetzt erkläre ich es euch! Ich bin gespannt, ob ihr das schon wusstet…

Was in der Politik passiert

Habt ihr schon das Neuste gehört? Es gab doch Wahlen in Deutschland, und dadurch hat sich unsere neue Regierung gebildet. Die Regierung, das ist eine Gruppe von Erwachsenen, die darüber spricht und entscheidet, wie es in den nächsten Jahren in Deutschland aussehen soll. Man nennt diese Personengruppe Politikerinnen und Politiker. Ihr Beruf ist es, sich mit Themen des Landes zu beschäftigen, wie zum Beispiel Schule, Straßenbau, Arbeitsplätze und vieles mehr.

Was auch uns Kinder angeht

Diese Themen betreffen natürlich oft auch uns Kinder. Ob ein Spielplatz gebaut wird oder man das städtische Schwimmbad auf Vordermann bringt, das interessiert auch uns gewaltig! Manchmal ärgert es mich deswegen, dass die Meinungen von Kindern nicht so viel Beachtung finden. Aber das könnte sich bald ändern: Die Regierung hat nämlich schriftlich verkündet, dass viel mehr Kinderrechte festgelegt werden sollen. Dann könnte für Kinder in Deutschland in Zukunft einiges anders aussehen – wenn unser Standpunkt gehört wird und die großen Entscheidungen ein bisschen mehr beeinflusst!

Melanie Alessandra Moog

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Beitrag teilen

Verbreite diesen Beitrag!