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Konflikt um Windkraft in einer hessischen Kommune

30. März 2026 | Ausgabe 2 / 2026 Sonne und Wind, Dr. Andreas Spaeth, Energie, Gesellschaft, Umwelt | 0 Kommentare

Energiewende im Gegenwind

Hintergrund: Die waldreichen Mittelgebirge Hessens besitzen große Windkraftpotentiale auf den Erhebungen im Taunus, Westerwald und Vogelsberg und damit oft eben in Wäldern. Dies ist der Hintergrund des Streites um Windkraft in einer kleinen touristisch und von Kliniken geprägten Gemeinde im südliche Lahn-Dill-Kreis.

Hier dauert ein Konflikt um Windkraftanlagen im Wald bereits mehr als drei Jahre. In Hessen sind diesen März Kommunalwahlen und bereits im Oktober 2024 bei Bürgermeisterwahlen war Windkraft das wahlentscheidende Thema.

Der Autor war Kommunalpolitiker in Mittelhessen. In seiner heutigen Wohngemeinde wurde die Planung für einen Windpark im Wald zu einem Kampf zwischen Kommunalparlament gegen Bürgermeister und Bürgerinitiativen.


Dr. Andreas Spaeth


Die hessische Kommunalverfassung ist gravierend anders als die anderer Bundesländer. In Hessen werden Bürgermeister durch Direktwahl der Bürger*innen alle 6 Jahre in ihr Amt gewählt. Daneben finden auch allgemeine Kommunalwahlen für die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen alle 5 Jahre statt. Sie wählen den Magistrat, das Exekutivorgan der Verwaltung.

Der Magistrat tagt nicht öffentlich. Er stimmt über Verwaltungsvorgänge ab und bereitet die Tagesordnungen der Stadtverordnetenversammlung vor.

Dies kann zu Wahlverdruss führen, in dem sich wie im Fall meiner Wohngemeinde Allianzen zwischen Bürgermeister und bestimmten Bürgerinitiativen gegen das Stadtparlament gefunden haben.

Durch häufige Bürgerentscheide kann die Bürgerschaft ihre Anliegen durchsetzen. Diese Bürgerentscheide und die Zahl vieler Kleinparteien will die schwarz- rote Landesregierung zu ihrem Vorteil einschränken.

Direkte Demokratie und Klimaschutz

Voraussetzungen eines finanziell vorteilhaften Klimaschutzkommunen-Status waren die Aufhebung eines Verbotes von Windkraft auf gemeindeeigenen Flächen insbesondere Wäldern und der Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Liegenschaften.

Zur Verhinderung von Windkraftanlagen in unserer Gemeinde mit zirka 15.000 Einwohnern hatten drei Bürgerinitiativen Unterschriften gesammelt, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Doch laut Stadtverwaltung berechtigen diese Unterschriften wegen falscher Fragestellungen und ungenügendem Kostendeckungsvorschlag zu entgangenen Einnahmen aus Windkraftpachten nicht zu einem Bürgerentscheid. Die Stadt erwartet vom Betreiber des Windparks eine jährliche Mindestpacht von zirka einer Million Euro, die für den Haushalt dringend benötigt wird. Die drei Bürgerinitiativen verfolgen verschiedene politische Ziele. Eine Bürgerinitiative wurde von der rechten Partei „die Heimat“ (Nachfolge der NPD) initiiert, die andere vertritt Teile der CDU, die gegen Windkraft sind, zusammen mit dem regierenden parteilosen Bürgermeister, und die dritte „Unabhängige Bürgerliste“ ist eine Initiative der Bürger*innen des Teilortes, wo die Windkraftanlagen im Wald gebaut werden sollen.

Tiefenbach gegen Windkraft
Foto: Julian Spaeth

Derzeitiger Stand: Die Klärung der Rechtmäßigkeit der Bürgerentscheide liegt vor den Verwaltungsgerichten. Bei den anstehenden Kommunalwahlen kandidiert eine neu gegründete Partei mit dem expliziten Programm einer Verhinderung der Windkraft, in die viele naturschutznahe Polititiker*innen wechselten. Kommunale Selbstbestimmung mit Bürgerbeteiligung ist ein hohes Gut, dass nicht eingeschränkt werden sollte. Mit Windkraft machen aber leider auch rechte Gruppen Kulturkampf gegen Klima- und Umweltschutz.

Rechtliche Auseinandersetzungen um den Bürgerentscheid gefährden den Status Klimakommune und das Image einer von Tourismus und Kliniken geprägten Gemeinde. Windkraft wird zu einem beherrschenden Politikum, das andere wichtige Entscheidungen wie dringend benötigte Infrastrukturausgaben für Kindergärten, Bürgerhäuser, Schwimmbad und Kuranlagen verhindert.

 

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